Verhaltenstipps des LKA NRW im Zusammenhang mit Angriffen durch Täter in Clownmaskierung

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Auch in Marl und Umgebung häufen sich die Meldungen über als Clown kostümierte Menschen, die es sich offenbar zum Ziel gesetzt haben, unbeteiligte Passanten zu erschrecken.
Dabei kommt es immer wieder auch zu gewalttätigen Angriffen. Hierbei handelt es sich um einen Trend, der in den USA seit mehreren Jahren bekannt
ist und nunmehr vermehrt auch in Deutschland anzutreffen ist.

Die Maskierung als Clown bewirkt, dass es in der Regel keine Hinweise auf die Identität des Angreifers gibt. Zur weiteren Erkenntnisgewinnung, die zur Aufklärung von Straftaten führen kann, zählen auch Hinweise zu Fluchtrichtungen und weitere Detaillangaben. Die Polizei ist daher auf die Mithilfe von Zeugen angewiesen.
In Einzelfällen wird berichtet, dass die unbekannten Angreifer Waffen mit sich führen.

Beachten Sie bitte in jedem Fall die allgemeinen Hinweise der Polizei:

Vorausschauendes Verhalten ermöglicht Ihnen, Gefahren zu erkennen und ihnen frühzeitig aus dem Weg zu gehen.
Treffen Sie selbst auf eine für Sie bedrohlich wirkende Gruppe, dann ist es möglicherweise die bessere Entscheidung, dieser Gruppe auszuweichen und einen längeren Weg in Kauf zu nehmen. Einer empfundenen Gefahr aus dem Weg zu gehen ist niemals ein Zeichen von Feigheit, sondern zeugt von „gesundem Menschenverstand“.
Auch wenn Sie keine Gefahr für sich sehen, aber bedrohliche Gruppen von Personen feststellen, scheuen Sie sich nicht, die Polizei über „110“ zu verständigen!

Es kursieren jedoch auch Falschmeldungen, sogenannte Fakemeldungen.

Daher gilt: Lassen Sie sich nicht durch Meldungen in den sozialen Netzwerken beeinflussen. Hierunter sind unter anderem auch sogenannte „Prank-Videos“ („Prank“ aus dem Englischen für „Streich“, „Schabernack“) zu finden. Ein zusätzliches Teilen solcher Videos kann weitere Teile der Bevölkerung verunsichern. Daher bittet die Polizei, dass Sie solche Videos nicht teilen.

Kommentare in den sozialen Netzwerken und zu Online-Presseveröffentlichungen rufen verstärkt zur Selbstjustiz gegenüber den vermeintlichen als Clowns verkleideten Angreifern auf. Die Polizei warnt ausdrücklich vor Selbstjustiz. Sie ist in allen Fällen strafbar.

Nicht jede als Clown verkleidete Person will Sie tatsächlich angreifen. In den meisten Fällen liegt die Intention des Maskierten im „bloßen“ Erschrecken und hat lange Tradition, insbesondere um die Zeit des 31. Oktober eines Jahres (Halloween). Auch das bloße Erschrecken kann schon strafrechtlich relevante Konsequenzen haben, wenn sich der so Erschreckte als Folge zum Beispiel verletzt.

Tipp des LKA NRW
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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