Mendener will Hartz-IV-Sperre nicht abarbeiten, sondern im Knast aussitzen

Von einem weiteren „Positiv-Beispiel der Bereinigung der Arbeitslosenstatistik“ berichtete die Westfälische Rundschau in einer Meldung vom 16.09.2012. Dort stand ein junger Wiederholungstäter wegen Diebstahl vor Gericht:
„Wegen Diebstahls geringwertiger Sachen von gerade einmal 11,30 Euro werden 80 Tagessätze von jeweils zehn Euro fällig.“

Schuldig! Wieder einmal. Schuldig.
Vielleicht gibt es wirklich nichts Entlastendes und Beschönigendes über den Mann zu sagen. Vielleicht hört auch nur niemand zu.

Der Verfasser des Artikels, Heinz-Jürgen Czerwinski, skizziert nur knapp.
Aktuelle Haftzeit bis Oktober, Diebstahl von Lebensmitteln beim Discounter, Alkohol, Hartz IV-Sperre wegen anhaltendem Fehlverhalten, Wohnungslosigkeit.

Während sich die Einsparungen für das Jobcenter auf etwa monatlich 299,00 € belaufen und die Kommune aufgrund der Wohnungslosigkeit z.Zt. nichts spart, belaufen sich die Unterbringungskosten in einer Justizvollzugsanstalt in NRW im Durchschnitt (Stand: 2010) auf immerhin 3.152,10 €. Ob diese "verbrannten" Mehrkosten in Höhe von 2853,10 € nicht wirklich besser investiert werden könnten? - Zum Beispiel in Bildung oder Förderung.
Quelle: http://www.beispielklagen.de/IFG032.html

„Der Mendener gestand Freitag ohne jegliche Beschönigung. Er mochte sich jedoch nicht äußern, ob er die neuerliche Strafe abarbeitet. Erst einmal sind ja weitere geregelte Mahlzeiten gesichert . . .“

Wir haben ein gesellschaftliches Problem.

Quelle:
http://www.derwesten.de/wp/staedte/menden/mendener-will-hartz-iv-sperre-nicht-abarbeiten-sondern-im-knast-aussitzen-id7097337.html

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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