Kreis Wesel: AGW stellt Forderungskatalog an Politik und Verwaltung
Spaltung der Gesellschaft?

Die AGW im Kreis Wesel positioniert sich in einem Forderungskatalog an die Verantwortlichen in der Politik und der Verwaltung. Grafik: AGW
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Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Kreis Wesel positioniert sich in einem Forderungskatalog an die Verantwortlichen in der Politik und der Verwaltung. Ziel ist es, die wichtige soziale Arbeit der Wohlfahrtsverbände aufrecht zu halten.

Die Einrichtungen und Träger der Freien Wohlfahrtspflege sind seit vielen Jahren zuverlässige und kompetente Partner des Kreises Wesel und seiner Kommunen. Seit einigen Jahren erleben die Wohlfahrtsverbände einen besorgniserregenden Trend hin zu einer Spaltung der Gesellschaft. Es kommt im Kreis zu einer Zunahme der Menschen, die sich abgehängt und perspektivlos fühlen, sowie zu einem deutlichen Erstarken demokratiefeindlicher Kräfte. Diese Entwicklung möchte die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrt durch gemeinsame Anstrengungen mit Politik und Verwaltung stoppen.

Ausgestaltung der Kooperation

Nach der Kommunalwahl sind Schlüsselpositionen in Politik und Verwaltung zum Teil neu besetzt, wichtige Gremien konstituieren sich neu. Die Arbeitsgemeinschaft möchte dies zum Anlass nehmen, den Verantwortlichen die Positionen und Forderungen der AGW im Hinblick auf zentrale inhaltliche Themen sowie die Ausgestaltung der Kooperation zwischen kommunalen Strukturen und der AGW in Form eines Forderungskataloges darzustellen. 

Forderungskatalog

Forderungen der Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände (AGW) an die politischen Vertretungen im Kreis Wesel. Die Verbände erwarten, ...

1. dass den Wohlfahrtsverbänden weiterhin ermöglicht wird, ihre sozialen Dienstleistungen flächendeckend und niederschwellig zu erbringen. Diese können und sollten nach fester Überzeugung der Wohlfahrtsverbände weder über den Staat, noch über den Markt erbracht werden. Die Wohlfahrtsverbände stellen sich offen gegen Überlegungen in Richtung einer Marktforcierung im Bereich des Sozialen. Ideen, nach denen Lösungen sozialer Probleme von gewinnorientierten Unternehmen gefunden werden können, sind fatal. Denn, wenn ein Sozialstaat nur noch dort existiert, wo Gewinne möglich erscheinen, wird er obsolet. Die Pluralität der Gesellschaft wird durch ihre Wohlfahrtsverbände repräsentiert, nicht durch öffentlich rechtliche Gebietskörperschaften. Somit liegt der Sinn der gesetzlich verankerten Subsidiarität darin, die Wohlfahrtsverbände als Partnerorganisationen zu verstehen, die sich vernetzt und fachübergreifend für die Bewohner des Landkreises Wesel einbringen und dabei regional, bürgernah und politisch barrierefrei arbeiten. Die Kooperation sollte in diesem Sinne gestaltet werden.

2. dass entstandene Finanzierungslücken bei der Aufgabenwahrnehmung durch Wohlfahrtsverbände mit kommunalen Finanzmitteln ausgeglichen werden. Die Eigenanteile für manche Stellen, zum Beispiel im Bereich Flucht/Migration/Integration in der Begleitung Zugewanderter durch Einzelberatungen, Gruppenangebote und Projekte steigen kontinuierlich ohne entsprechend kompensiert zu werden. Dies erschwert diese Arbeit immens. Ein weiteres Beispiel ist die Deckung des Bedarfes der Kinderbetreuung, welche eine Pflichtaufgabe der Kommune darstellt. Ein Wohlfahrtsverband muss für den Betrieb von Kindertagesstätten hohe Summen an Eigenmitteln mit einbringen, obwohl es sich um die Erfüllung einer öffentlichen Pflichtaufgabe handelt.

3. dass sich gleichberechtigte Teilhabe für alle in unserem Kreis lebenden Bürgerinnen und Bürger auch in den kommunalen Strukturen wiederfindet. Teilhabe funktioniert beispielsweise nicht ohne Barrierefreiheit. Denn wo Orte, Räume oder Kommunikationsmittel nicht barrierefrei sind, bleibt Teilhabe am kulturellen und politischen Leben, in der Arbeitswelt und in der Freizeit verwehrt.

4. dass für die neue Wahlperiode eine eindeutige Positionierung der Kommunen im Kreis Wesel zu einer aktiven Wohnungspolitik erfolgt. Wir fordern ein eindeutiges kommunales Handeln im Sinne aller Mieter. Dabei ist das Recht auf bezahlbaren Wohnraum für jeden Menschen eine kommunale Pflichtaufgabe. Hier ist besonders zu berücksichtigen, geeigneten Wohnraum für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, von Obdachlosigkeit bedrohte oder betroffene Menschen sowie für junge Familien mit Kindern oder Familien mit Migrationshintergrund zu schaffen. Hier geht es vor allem um die Frage, wie steigende Mieten verhindert und Knappheit an bezahlbarem Wohnraum begegnet werden kann. Eine strategisch aufgestellte kommunale Wohnungspolitik benennt deshalb die Instrumente, die den Kommunen bereits heute zur Verfügung stehen und aktiv genutzt werden können, zum Beispiel bei der Grundstückspolitik oder dem Einwirken auf den Wohnungsmarkt durch die eigenen kommunalen Wohnungsunternehmen. Auf dieser Basis können so neue Ideen und Projekte mittels strategischer Partnerschaften entwickelt werden.

5. dass die bestehenden Klimaschutzanstrengungen insbesondere Maßnahmen für die Klimafolgenanpassungen nicht nur zu besprechen sind, sondern in gemeinsamen Programmen erarbeitet werden müssen. Dabei ist auch jeder einzelne gefordert. Abgestimmte Maßnahmen, fachliche Teilhabe und regionale Ziele ermöglichen den Schulterschluss aller Protagonisten. Hier wirkt und gestaltet die Freie Wohlfahrtspflege mit ihren jeweiligen weiteren Vernetzungen nach Möglichkeit aktiv mit.

6. dass von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Personengruppen, wie einkommensarme Familien, Leistungsempfänger SGBII und SGB XII, Alleinerziehende, Pflegebedürftige, Senioren etc. im Rahmen der Daseinsfürsorge eine bedarfsgerechte Unterstützung erhalten. Dies gilt insbesondere für die Bewältigung der negativen Folgen der Pandemie. Mögliche steigende Bedarfe dieser Personengruppen müssen durch eine Anpassung der Hilfsangebote aufgefangen werden. Hierzu sind entsprechende kommunale Finanzmittel einzusetzen.

Autor:

Lokalkompass Moers aus Moers

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