Eyller Giftberg: Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zum Brief der Bürgerinitiative

Die Bürgerinitiative „Giftmülldeponie Eyller Berg“ bietet Interessierten ein Formular an, mit dem sie sich an Regierungspräsidentin Anne Lütkes wenden können. Einige der dort angesprochenen Forderungen wurden bereits in der Vergangenheit erfüllt beziehungsweise werden derzeit umgesetzt.

Eine Ausweitung der Untersuchungen und Messungen findet statt. In enger Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) und dem Kreis Wesel bereitet die Bezirksregierung Düsseldorf ein umfassendes Untersuchungsprogramm vor, bei dem Boden, Immissionen, Pflanzen und Wasser im gesamten Umfeld der Deponie berücksichtigt werden. Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils Gestfeld haben die Möglichkeit, ihre Nutzgärten und darin gegebenenfalls noch vorhandenes Blattgemüse als Probe zur Verfügung zu stellen. Sobald Ergebnisse über die Untersuchungen vorliegen, wird die Öffentlichkeit informiert.

Auch Bodenuntersuchungen haben bereits stattgefunden: Sie haben belegt, dass es im Oberboden einen erhöhten Bleieintrag gab. Zu unterscheiden ist dabei, in welcher Tiefe im Boden gemessen wurde: Die Konzentrationen der oberflächennah entnommenen Proben (0 - 2 cm) übersteigen die der aus dem gesamten Wurzelraum entnommenen Proben (0 -10 cm bzw. 0 - 30 cm) deutlich. Die vorläufigen Ergebnisse zeigen, dass mit Ausnahme von Blei die Werte der übrigen Schwermetalle im Oberboden im Bereich von Hintergrundwerten – also der üblicherweise vorzufindenden Gehalte – für Böden im ländlichen Raum liegen. Die Ergebnisse für Cadmium liegen noch nicht vor.

Die Deponiebetreiberin hat ihren Beschäftigten angeboten, Untersuchungen durchzuführen. Die Untersuchungsergebnisse zeigen keine Grenzwertüber-schreitungen. Der Betriebsarzt hat daher keine gesundheitlichen Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung.

Ein Großteil des Deponiegeländes ist abgedeckt, mit Ausnahme des aktuell zur Ablagerung genutzten Bereichs und einigen Restflächen. Am 25. Oktober hat die Bezirksregierung außerdem mit sofortiger Wirkung angeordnet, dass sämtliche Flächen, auf denen nicht abgelagert wird, mit nicht staubendem Material zu bedecken sind. Der für die Ablagerung notwendige Bereich muss am Ende jeden Arbeitstages so abgedeckt werden, dass es zu keinen Abwehungen kommen kann.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Untersagung des Betriebs der Deponie nicht möglich. Bei der Wahl der Maßnahmen muss die Bezirksregierung immer diejenige wählen, die den Betroffenen am geringsten belastet. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage wurde daher am 25. Oktober angeordnet, dass neben den Abdeckmaßnamen die Annahme staubender Abfälle bis auf weiteres untersagt ist.

Das Genehmigungsverfahren für die geplante Vorbehandlungsanlage (chemisch-physikalische Behandlungsanlage) wird nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetz geführt. Der Betrieb der Deponie Eyller Berg hat verfahrensrechtlich hierauf keine Auswirkungen. Das Gesetz legt fest, dass eine Genehmigung dann zu erteilen ist, wenn sichergestellt ist, dass die im Bundes-Immissionsschutzgesetz genannten Betreiberpflichten erfüllt werden und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie Belange des Arbeits-schutzes nicht entgegenstehen. Eine solche Genehmigung wird anlagen- und nicht personenbezogen erteilt. Selbst wenn der Betrieb der Anlage durch den Betreiber oder durch eine mit der Leitung des Betriebes beauftragte Person untersagt werden würde, bliebe die Genehmigung der Anlage unberührt.
Auch wenn die Unzuverlässigkeit des Antragstellers schon bei der Antragstellung feststehen würde, könnte die beantragte Genehmigung nicht abgelehnt werden. Der Antragsteller könnte die Anlage durch eine Person, die den ord-nungsgemäßen Betrieb gewährt, betreiben lassen. Der Forderung nach Aus-setzung des Genehmigungsverfahrens wegen des Anfangsverdachts der Unzuverlässigkeit kann daher nicht gefolgt werden.

Das „Grüne Telefon“ der Bezirksregierung Düsseldorf nimmt Anfragen der Anwohnerinnen und Anwohner zur Deponie Eyller Berg entgegen. Erreichbar ist es unter der Telefonnummer 0211/4754444 - in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.30 Uhr und 16 Uhr - und über das Kontaktformular im Internet. Zudem informiert die Bezirksregierung Düsseldorf im Internet unter www.brd.nrw.de.

Autor:

Lokalkompass Moers aus Moers

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