Achtung Spielstraße!

Spielstraße - alles erlaubt? Nicht wirklich. | Foto: Heike Cervellera
  • Spielstraße - alles erlaubt? Nicht wirklich.
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Im Sommer ist mit die beste Zeit um draußen zu spielen. Was muss aber beachtet werden? Das Wochen-Magazin hat in den Wir-4-Städten nachgefragt.

Ferienzeit! Im Sommer lässt es sich bei warmen Temperaturen doch nirgendwo besser spielen als draußen. Wenn es mal nicht ins Freibad geht, darf auch gerne im Garten gespielt werden. Oder auf der Straße vor dem Haus. Dafür sind schließlich Spielstraßen da, oder?

"Reine" Spielstraßen gibt es gar nicht mehr

Ganz so einfach ist es nicht. Jonny Strey vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Rheinberg erklärt, dass es „reine“ Spielstraßen gar nicht mehr gebe: „Umgangssprachlich wird der Begriff "Spielstraße" oft für einen "verkehrsberuhigten Bereich" verwendet.“ Der Beginn eines solchen verkehrsberuhigten Bereichs ist mit dem allseits bekannten blauen Schild, auf dem ein Mann und ein Kind mit einem Ball spielen, gekennzeichnet. Ebenso das Ende eines solches Bereiches.

Sabine Wintjes, Pressesprecherin der Stadt Neukirchen-Vluyn, weist daraufhin, dass in einem solchen Bereich folgende Regeln gelten: „Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten und die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie sogar warten. Die Fußgänger dürfen allerdings den Fahrverkehr auch nicht unnötig behindern. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.“ Strey ergänzt, dass man „beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich allen anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber wartepflichtig ist und in diesem Fall kein "Rechts-vor-Links" gilt.“

Ballspielen ist erlaubt - Tore aufstellen nicht

Was Aufbauten auf der Straße angeht, gelten ganz bestimmte Regeln, wie auch Ariane Bauer, Pressesprecherin der Stadt Kamp-Lintfort, weiß: „Das Aufbauen von Hindernissen in verkehrsberuhigten Zonen ist nicht zulässig.“ Wintjes weist zudem auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm von 2001 hin: „Es muss sich um Spiele handeln, die nach allgemeinem Verständnis als "Kinderspiele" anzusehen sind (zum Beispiel Fahren mit Dreirädern oder Rollern, "Fangen", wohl aber nicht Fußball mit Aufstellen von Toren), das heißt Ballspielen in Spielstraßen ist erlaubt. Das Aufstellen von Toren oder Tennisnetzen nicht.“

Gerade auf diesen Punkt sollten Eltern also achten, wenn sie auf der sicheren Seite sein möchten. Das Autofahren ist in dem verkehrsberuhigten Bereich nicht verboten und deswegen dürfen auch keine Tore aufgestellt werden, deren Abbau dauert. Auf eine Ausnahme weist Thorsten Schröder, Pressesprecher der Stadt Moers, jedoch hin: „Manche Städte richten in bestimmten Straßen temporäre Spielstraßen ein. Dabei wird an festgelegten Tagen ein Teil oder die ganze Straße komplett für den Fahrzeugverkehr gesperrt, damit Kindern dort ungefährdet spielen können. Eine Durchfahrt dieser abgesperrten Bereiche ist dann nicht zulässig.“ Diese Ausnahmeregelung tritt allerdings selten in Kraft.

Wichtig ist zudem, wie die Vertreter der Wir-4-Städte übereinstimmend mitteilen, „dass die Stadt für keine Schäden haftet.“ Im Falle eines Schadens müsste ein Anwalt konsultiert werden. Es gilt also folgendes: „Primär ist im verkehrsberuhigten Bereich die Aufenthaltsfunktion und sekundär der Fahrzeugverkehr“, wie Schröder resümierend zusammenfasst.

Autor:

Sarah Dickel aus Moers

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