KKV Monheim: „Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen wäre ein Skandal“

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft … “ So lautet unmissverständlich Artikel eins, Absatz eins und zwei unseres Grundgesetzes.“ Allein deshalb sei es schon unerklärlich, dass ein Rechtsstaat wie die Bundesrepublik Deutschland die straffreie Abtreibung ermögliche. „Dass nunmehr SPD, FDP, Grüne und Linke sogar das Werbeverbot für Abtreibung gemäß § 219a StGB abschaffen wollen, ist dagegen ein Skandal der besonderen Art“, kritisiert Herbert Süß, Vorsitzender des KKV-Ortsgemeinschaft Monheim, im Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung. Während es mehrheitlich akzeptiert würde, dass die Werbung für das Rauchen verboten sei, und auf jeder Zigarettenpackung der Hinweis stehen müsse, „Rauchen kann tödlich sein“, hätten offenbar viele Menschen in unserem Land kein Problem damit, dass für Abtreibung geworben werden dürfe. „Und die ist für das betroffene ungeborene Kind immer tödlich!“

„Ganz sicher wird ein Mediziner, der über Abtreibung informiert, dies nicht aus Nächstenliebe tun, sondern weil er damit Geld verdient“, so Süß weiter. Sei das demnächst erlaubt, würden die Abtreibungszahlen mit Sicherheit noch mehr steigen und die Abtreibung, genauer gesagt, das Töten ungeborener Kinder, würde als noch „normaler“ angesehen werden. Allein die Tatsache, dass in Deutschland seit 1973 über 5.785.000 Abtreibungen vorgenommen worden seien, wie das Statistische Bundesamt ermittelt habe – die Dunkelziffer dürfte zudem deutlich höher liegen – sei für einen Rechtsstaat nicht akzeptabel. Und davon seien allein 97 Prozent aufgrund der sogenannten sozialen Indikation erfolgt!

Von daher sei es schon fast schizophren, dass man in Deutschland für die Erhaltung von Froschlaichgebieten oder gegen die Abholzung von Bäumen protestiere, für den Lebensschutz aber kaum jemand bereit sei, sich einzusetzen. Der emeritierte Papst Benedikt XVI. habe dies bei seiner Rede im Deutschen Bundestag am 20. September 2011 auf den Punkt gebracht, als er von der Ökologie des Menschen sprach. Während der Schutz von Umwelt und Natur staatlicherseits unbedingte verbindliche allgemeine Priorität habe, bleibe der Schutz jedes menschlichen Lebens dagegen individuell verhandelbar und damit am Lebensanfang und am Lebensende der privaten Willkürentscheidung ausgesetzt. So würden im Interesse der Ökologie immer strengere Grenzziehungen vorgenommen, um die Natur wirksamer zu schützen, während beim Lebensschutz – und auch das ist Natur – die Schutzgrenzen immer weiter entfernt würden.

Die KKV Ortsgemeinschaft erinnert deshalb daran, dass das Bundesverfassungsgericht schon bei der Verabschiedung der ersten Reform des § 218 StGB, den Gesetzgeber verpflichtet habe, „den rechtlichen Schutzanspruch des menschlichen ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“. Dieser Pflicht sei aber der Staat bisher nicht nachgekommen. Genauso wenig wie der „Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht“, die ihm die Karlsruher Richter auferlegten.

„Allein die Versuche, den Beginn des Lebensschutzes von irgendwelchen Kriterien abhängig zu machen, ist schon absurd“, so der Monheimer OG-Vorsitzende. „Embryonen sind kein Rohstoff, sondern menschliches Leben in seinem Anfangsstadium. Schließlich entwickelt sich der Mensch von der Befruchtung an als Mensch und nicht zum Menschen.“ Also müsse der Schutz auch ab diesem Zeitpunkt gelten. Alles andere sei nur eine willkürliche Festlegung. Dies habe auch der Europäische Gerichtshof am 18. Oktober 2011 erstmals höchstrichterlich festgestellt: „Hiernach ist der Mensch ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ein Mensch.“

Zu Recht habe Papst Franziskus in seinem Apostolischen Schreiben Evangelii Gaudium (EG) darauf hingewiesen, „dass ein menschliches Wesen immer etwas Heiliges und Unantastbares ist, in jeder Situation und jeder Phase seiner Entwicklung. Es trägt seine Daseinsberechtigung in sich selbst und ist nie ein Mittel, um andere Schwierigkeiten zu lösen. Wenn diese Überzeugung hinfällig wird, bleiben keine festen und dauerhaften Grundlagen für die Verteidigung der Menschenrechte; diese wären dann immer den zufälligen Nützlichkeiten der jeweiligen Machthaber unterworfen (EG 213).“

Der KKV-Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit rund 70 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de.

Autor:

Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein

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