Straßenbaubeiträge in Monheim
Landeszuschüsse weitergeben

Symbolbild: Gerd Altmann auf Pixabay
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Die seit dem 1. Januar geltende Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes, wonach sich das Land zu 50 Prozent an den Anliegerkosten beteiligt, soll von an die Bürgerschaft weitergegeben werden. Einen entsprechenden Vorschlag will Bürgermeister Daniel Zimmermann dem Monheimer Stadtrat und seinen Ausschüssen im Frühjahr machen. "Die Beiträge der Anliegenden werden dann um die Hälfte reduziert. Für die Stadt bleibt es beim bisherigen Kostenaufwand. Sobald das Land die angekündigte Förderrichtlinie auflegt, wird der Stadtrat über die neue Kostenverteilung beschließen können", betont Zimmermann.

Die Regelung der Landeszuschüsse gilt für Maßnahmen, deren Durchführung nach dem 1. Januar 2018 beschlossen wurde. Vorangegangene Maßnahmen können indes nicht mehr berücksichtigt werden. Damit gehen die Anliegerinnen und Anlieger an der Hofstraße leer aus. Der entsprechende Baubeschluss des Stadtrates war schon vor Jahren gefasst worden. Alle übrigen Eigentümer, etwa im Bereich der Lottenstraße oder an der Straße Am Sportplatz, werden jedoch von den Fördermitteln profitieren können.

Zahlungsbescheid

Die Hofstraße und eine Teileinbeziehung der Bleer Straße wurden bereits 2017 grundlegend saniert. Außerdem wurde erstmals ein Stichweg zur Marienburg hergestellt. Das bedeutet Erschließungsbeiträge. Die Beiträge der Anliegenden richten sich nach Größe und Bebaubarkeit der Grundstücke. Die Gesamtaufwendung der Stadt beläuft sich auf gut 585.000 Euro. Davon werden auf die Anliegenden rund 380.000 Euro umgelegt. Die Beiträge haben eine Bandbreite von 700 Euro bis in einen fünfstelligen Bereich. Der durchschnittliche Beitrag liegt bei 9.000 Euro. Aktuell werden die entsprechenden Zahlungsbescheide von der Stadt Monheim versendet.

Autor:

Bea Poliwoda aus Monheim am Rhein

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