Was Eigentümer jetzt wissen müssen
Sturmschaden am Haus

Symbolbild: Jan Mallander auf Pixabay
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  • hochgeladen von Bea Poliwoda

Sturmtief Sabine hat NRW eine Nacht mit Orkanböen beschert. Das Ausmaß der Schäden ist noch nicht absehbar. Haus & Grund Langenfeld/Monheim informiert, welche Versicherungen einspringen können und wie Hauseigentümer jetzt vorgehen sollten.

.„Wenn ein Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht hat, kommt die Wohngebäudeversicherung für Sturmschäden am Haus auf“, berichtet Rechtsanwalt von Buddenbrock, Vorsitzender von Haus & Grund Langenfeld/Monheim. Mit Windstärke 11 bis 12 hat Sturmtief Sabine diese Werte locker erreicht. „Hauseigentümer sollten ihren Sturmschaden umgehend bei der Versicherung melden“, rät Rechtsanwalt von Buddenbrock: „Einen Handwerker immer erst danach in Absprache mit der Versicherung beauftragen, die Schäden zu reparieren.“

Verschiedene Versicherungen

Wenn beim Sturm Möbel oder andere Gegenstände in der Wohnung kaputt gegangen sind, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. „Das gilt aber nur, wenn man nicht leichtsinnigerweise Fenster oder Balkontür während des Sturms offen gelassen hat“, erinnert Rechtsanwalt von Buddenbrock. Sollten Dachziegel, Äste oder ganze Bäume vom eigenen Grundstück auf das Auto des Nachbarn gefallen sein, zahlt dessen Teilkaskoversicherung.

Wichtig: „Die Wohngebäudeversicherung zahlt zwar für Sturmschäden, Wasserschäden übernimmt sie jedoch nur, wenn sie durch Leitungswasser entstanden sind“, ergänzt Rechtsanwalt von Buddenbrock: „Wenn der Orkan beispielsweise das Dach beschädigt hat, reguliert die Versicherung den Schaden am Dach. Auf dem Wasserschaden durch das eingedrungene Regenwasser bleibt man aber sitzen.“ Schäden durch Starkregen oder Hochwasser lassen sich mit einer sogenannten Elementarschadenversicherung abdecken. „Eigentümer sollten darauf achten, dass die Versicherung nicht nur bei Überschwemmungen, sondern auch bei Schäden durch Rückstau oder Witterungsniederschläge leistet“, erklärt Rechtsanwalt von Buddenbrock. Im Zweifel lohnt wegen des Versicherungsumfangs immer ein Blick in den Versicherungsvertrag.

Rückstau ist jedoch nur versicherbar, wenn es im Haus eine Rückstausicherung gibt. Weitergehenden Rat bekommen Eigentümer als Mitglied beim örtlichen Verein Haus & Grund Langenfeld/Monheim. Auch hier ist für die Beratung die Vorlage der Versicherungsunterlagen von Vorteil.

Autor:

Bea Poliwoda aus Monheim am Rhein

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