IHK Informiert
Was bei einem Ferienjob zu beachten ist

Symbolbild: Peter Stanic auf Pixabay

Viele Unternehmen bieten Schüler Ferienjobs an, die ihr Taschengeld aufbessern und einen ersten Eindruck von der Arbeitswelt erhalten wollen. Das klappt in der Region Düsseldorf oft sehr gut, weil der Unternehmensbesatz vor Ort äußerst hoch und vielfältig ist.

Dabei, so die Inustrie- und Handelskammer (IHK)  Düsseldorf, müssen Unternehmen allerdings einiges zu beachten: 13- und 14-Jährige dürfen in den Ferien nur bis zu zwei Stunden pro Tag leichtere Tätigkeiten ausführen, also zum Beispiel Zeitungen und Werbeprospekte austragen, im Haushalt und Garten helfen, Kinder und/oder Haustiere betreuen, Botengänge übernehmen oder Nachhilfeunterricht geben.

Ungeeignet für 13- bis 14-Jährige sind hingegen Arbeiten, die mit dem Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen und Bewegen von Lasten verbunden sind sowie jede Art von Tätigkeiten, die physisch belastend oder mit erhöhten Unfallgefahren verbunden sind. 15- bis 17-Jährige dürfen bereits bis zu acht Stunden pro Arbeitstag, maximal jedoch 40 Stunden in der Woche und 20 Arbeitstage im Jahr arbeiten. Für beide Gruppen gilt, dass die Eltern dem Ferienjob zustimmen müssen.

Volljährige Schüler können während der Ferien sozialversicherungsfrei einer Tätigkeit nachgehen, wenn diese im Vorhinein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt ist. „Arbeitgeber sollten grundsätzlich auch mit Schülerinnen und Schülern einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen“, empfiehlt IHK-Rechtsreferent Markus Nasch.

Weitere Infos für Eltern und Arbeitgeber sind einem Merkblatt der IHK Düsseldorf zu entnehmen, das unter https://www.duesseldorf.ihk.de/Recht_und_Steuern/Recht/minijobs/3786000  kostenlos heruntergeladen werden kann.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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