Gruppenvergewaltigung: Familie des 14-jährigen Inhaftierten zur Ausreise aufgefordert
Bulgarische Familie konnten keine Arbeit nachweisen

Neben dem Spielplatz vergingen sich die Jugendlichen an einer jungen Frau. | Foto: PR-Foto Köhring
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Eine der fünf bulgarischen Familien, deren minderjährige Söhne der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an einer jungen Frau im Hasental beschuldigt werden, steht offenbar kurz vor ihrer Ausweisung.

Bereits kurz nach der Tat am 8. Juli hatte die Stadt geprüft, ob Familienmitglieder hier eine Arbeit haben. Das ist eine Voraussetzung für EU-Bürger, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Drei Familien konnten das nachweisen, der vierte Verdächtige lebt bei Verwandten. Der Vater des 14-jährigen Hauptverdächtigen, der in U-Haft genommen wurde, weil er bereits wiederholt wegen Sexualdelikten aufgefallen war, legte einen neuen Arbeitsvertrag mit einem Grill auf der Eppinghofer Straße vor.

"Daraufhin haben wir erst einmal einen Monat abgewartet um zu sehen, ob er dort auch wirklich arbeitet und Geld bezieht. Nach vier Wochen überprüfte die Leiterin der Ordnungsbehörde persönlich das Arbeitsverhältnis. Der Inhaber des Grills konnte nicht bestätigen, dass der Mann bei ihm arbeitet", erklärt Stadtsprecher Volker Wiebels. Und so wurde der Familie mitgeteilt, das sie das Recht auf Freizügigkeit verloren habe und sie verpflichtet ist, auszureisen.

Gerüchte besagen, dass die Familie nicht mehr an der alten Adresse in Styrum wohnen soll. "Sie ist aber noch dort gemeldet", bekräftigt Stadtsprecher Volker Wiebels. Also werden auch alle Schreiben der Stadtverwaltung dorthin geschickt. Darunter die Mitteilung, dass die Familie ihren Freizügigkeitsstatus, den EU-Bürger haben, verloren hat.

Montag ist  Anhörungsfrist abgelaufen

Sobald diese Mitteilung zugestellt wurde, hatte die Familie eine Anhörungsfrist von vier Wochen, um zu widersprechen. Am Montag ist diese Frist abgelaufen. Deshalb wird die Familie in dieser Woche eine Ordnungsverfügung erhalten mit der Aufforderung, auszureisen, wie Udo Brost, Leiter des Ausländeramtes, auf Nachfrage mitteilt. Nun hat sie rund sechs Wochen Zeit, ihren Umzug vorzubereiten. Innerhalb von vier Wochen könnte die Familie auch noch gegen die Ausreiseaufforderung klagen. Geschieht das nicht, prüft die Stadtverwaltung in sechs Wochen, ob die Familie noch da ist. Sollte das der Fall sein, wird sie abgeschoben. Sollte sie sich nicht selber abgemeldet haben, aber auch nicht mehr aufzufinden sein, so nimmt das Ausländeramt die Abmeldung selber vor.

"Es gibt aber auf jeden Fall einen Eintrag in das Auslandszentralregister mit dem Hinweis, dass wir eine aufenthaltsbeendende Maßnahme gegen die Familie eingeleitet haben", erklärt Brost. Zieht die Familie in eine andere Stadt und will dort Sozialleistungen beziehen, dann müsste das durch diesen Eintrag auffallen. Sie kann aber nach Bulgarien zurückgehen, wieder nach Deutschland kommen und sich eine nachweisbare Arbeit suchen. Dann gilt erneut die EU-Freizügigkeit.

Staatsanwaltschaft prüft

Was passiert mit dem inhaftierten Sohn, wenn die Familie ausreisen muss? "Wir werden uns, bevor wir eine mögliche Abschiebung einleiten, mit der Staatsanwaltschaft Duisburg in Verbindung setzen und beantragen, den Sohn auch abzuschieben." Diese muss dem aber zustimmen. Und, die Erfahrung hat Brost in seiner fast 40-jährigen Amtszeit gemacht: "Einen Minderjährigen haben wir noch nicht abgeschoben".

Staatsanwältin Jennifer König ergänzt: "Bei laufenden Verfahren muss die Staatsanwaltschaft grundsätzlich einverstanden sein, damit eine Abschiebung durchgeführt wird. In der Regel wird das aber bei schwerwiegenden Straftaten abgelehnt, um das Verfahren in Deutschland durchführen zu können." Zum Fall des 14-Jährigen kann sie noch nichts sagen. Erst müsse die Anfrage der Stadt kommen, bevor geprüft wird. Noch laufen die Untersuchungen gegen den Verdächtigen. Ein Termin für eine Verhandlung steht noch nicht fest.

Autor:

Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr

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