Bunkerverordnung light
Der Lexit

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Ausgangsbeschränkungen auf Englisch gehören zum deutschen Krisen-Lifestyle! Der Lockdown ist zwar eine aus Sicherheitsgründen verhängte temporäre staatlich-verordnete und durchgesetzte Einschränkung des öffentlichen Lebens, wirkt aber auf Englisch wie ein Teil einer attraktiven Show, der man unbedingt beigewohnt haben muss und wenn auch nur vom heimischen Corona-Bunker aus. Der Lockdown wird auch nicht einfach aufgehoben, sondern durch eine von Leopoldina persönlich umratene Bundländerexekutive in einem differenzierten Lexit (Exit aus dem Lockdown) verordnet.
Die spannendste Frage für alle Sesselfurzer ist aber nicht, wie werden wir mit der Situation fertig, sondern wie wird es danach sein. Und da sind sie die verbalen Vorturnern so sicher wie nach Nine Eleven: Nichts wird so sein wie vorher! Wo soll das so gewesen sein?
Die tiefe Scham darüber, dass es Dinge gibt, die der Mensch eben nicht beherrscht, bleibt aus. Zurückdrehen heißt die Losung.
Dass wir uns bei allen berechtigten Sorgen und Nöten auf einem hohen Jammerniveau befinden, wird jedem klar, der sich mal eine echte Bunkerverordnung ansieht, die ich hier mal kurz zu lesen empfehle:

Luftschutzstollenordnung

Der LS-Stollen dient zum Schutz der Bevölkerung bei Luftangriffen. Den Anweisungen des Ordners des LS-Stollens ist unbedingt Folge zu leisten. Aufnahme finden alle Personen, die am Ausbau des Stollens tätig waren und die Frauen und Kinder, deren Männer bzw. Väter beim Ausbau des LS- Stollens behilflich waren sowie Frauen u. Kinder, deren Ehemänner bzw. Väter zur Wehrmacht einberufen sind. Ferner Selbstschutztrupps und Personen, die als Straßenpassanten von Fliegeralarm überrascht werden. Keine Aufnahme hingegen finden Personen, die sich nicht am Ausbau des LS-Stollens beteiligt haben, obwohl es ihnen möglich war, und männliche Personen vom 16. bis 63. Lebensjahre. Aber auch Personen mit ansteckenden Krankheiten und Ausländer. Kinderwagen, Koffer und andere sperrige Gegenstände dürfen nicht mit in den Stollen genommen werden; desgleichen keine Tiere mit Ausnahme von Blinden- und Polizeidiensthunden. Das Rauchen und der Genuss von Alkohol ist im LS-Stollen verboten. Wer dieses Verbot nicht beachtet, gefährdet die Sicherheit der Stollengemeinschaft und wird aus dem Stollen verwiesen. Vor dem Eingang des LS-Stollens ist jeder unbefugte Aufenthalt verboten.
Der LS-Stollen darf während des Fliegeralarms nur mit Genehmigung des LS-Stollenordners verlassen werden. Jeder Stollenbenutzer hat durch einwandfreies Verhalten dazu beizutragen, dass Ordnung und Sauberkeit herrscht. Bei Beschädigung des LS-Stollens durch Feindeinwirkung (Bombeneinschläge oder Kampfstoffeinwirkung) haben die Stollenbenutzer Ruhe zu bewahren und auf ihren Plätzen zu verbleiben. Der Stollenordner sorgt dafür, dass nach Durchführung der ersten Hilfeleistung der Stollen – soweit erforderlich - geräumt und ein Ersatzraum aufgesucht wird. Jeder Stollenbenutzer ist verpflichtet, auf Ersuchen des Stollenordners diesem Hilfe zu leisten, sofern die geforderte Tätigkeit seiner körperlichen Leistungsfähigkeit entspricht. Der Stollenordner hat die Pflicht, für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Falls es innerhalb der LS-Stollengemeinschaft erforderlich erscheint, kann der Stollenordner im Einvernehmen mit der Arbeitsgemeinschaft die im Stollen befindlichen Plätze nach der geleisteten Arbeit am LS-Stollen verteilen. Er ist berechtigt, für diesen Zweck Platzkarten auszugeben. Personen, die sich nicht luftschutzmäßig verhalten, machen sich auf Grund des Luftschutzgesetzes vom 31. 8.1943 strafbar; für eine Tat, durch die vorsätzlich Menschen oder bedeutende Werte gefährdet werden, sieht die Strafbestimmung Zuchthaus vor.

Hattingen, Ruhr, den 1. Mai 1944

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde

Quelle: bochumer-bunker.de

Autor:

Franz Bertram Firla aus Mülheim an der Ruhr

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