Regelungen werden nur über die Feiertage gelockert
Neue Coronaschutzverordnung gültig

- Eine junge Frau zieht sich eine Alltagsmaske über Mund und Nase.
- Foto: PR-Foto Köhring
- hochgeladen von Heike Marie Westhofen
Die neue Corona-Schutzverordnung ist da. Es handelt sich weiterhin ausschließlich um kleinere Modifikationen der bestehenden Regelungen. Folgende wichtige Änderungen sind am 1. Dezember in Kraft getreten:
Mindestabstand, Kontaktbeschränkungen
Der Mindestabstand darf nur beim Zusammentreffen eines Hausstandes mit einem weiteren Hausstand unterschritten werden, wenn die maximale Personenanzahl 5 (vorher zehn Personen) beträgt, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgerechnet werden. Diese Regelungen werden zwischen dem 23. Dezember und 1. Januar gelockert. Dann dürfen bis zu zehn Personen des engen Familien- oder Freundeskreises zusammentreffen. Die Regelungen für bis zu 14-Jährige bleiben dabei bestehen.
Handelseinrichtungen
Im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen und auf Zuwegungen zu dem Geschäft ist nunmehr ebenfalls eine Alltagsmaske (textile Mund-Nase-Bedeckung) zu tragen.
Ab einer Verkaufsfläche von 800 qm gilt nicht mehr die Regelung 1 Kunde/10 qm. Die zulässige Personenzahl beträgt ab dem 800. Quadratmeter Verkaufsfläche pro Kunde/ 20 qm (Beispiel 1000 qm: 800 qm pro Kunde/10 qm = 80, restliche 200 qm 1 Kunde/20 qm = 10 ergibt max. Gesamtpersonenzahl von 90).
Diese Regelung betrifft ebenfalls die zulässige Gesamtpersonenzahl in Einkaufszentren unter Berücksichtigung der Verkaufsfläche und der Allgemeinfläche. Außerdem ist durch ein abgestimmtes Einlassmanagement sicherzustellen, dass im Innenbereich Warteschlangen möglichst vermieden werden.
Der Verkauf von Weihnachtsbäumen durch gewerbliche oder soziale Anbieter ist zulässig.
Freizeit
Bereits heute sind zum Jahreswechsel öffentlich veranstaltete Feuerwerke untersagt. Darüber hinaus ist die für die Stadt Mülheim an der Ruhr die weiterhin gültige Allgemeinverfügung zu beachten: Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen der Stadt.
Die Regelungen gelten bis einschließlich 20. Dezember. Die Bereiche, in denen Maske getragen werden muss, wurden erweitert.PR-Foto: Köhring
Autor:Heike Marie Westhofen aus Mülheim an der Ruhr |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.