Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen
Fahrverbot für Diesel auf der A40

Letzte Ausfahrt Heißen in Mülheim für die heimischen Dieselfahrer? Dieses Schreckensszenario droht, wenn das Fahrverbot für die A40 für ältere Diesel ab Sommer 2019 in Kraft tritt - so wie es das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Donnerstag beschlossen hat. Dann sollen in Essen in 18 Stadtteilen, darunter auch Abschnitte der A40 ab Holsterhausen, Fahrverbote für Diesel gelten, die nicht der Euro 6-Norm entsprechen.

Ab dem 1. Juli 2019 könnten damit für die Stadtteile Altendorf, Altenessen-Nord, Altenessen-Süd, Frillendorf, Frohnhausen, Holsterhausen, Huttrop, Kray, Leithe, Nordviertel, Ostviertel, Rüttenscheid, Stadtkern, Steele, Südostviertel, Südviertel, Vogelheim und das Westviertel Fahrverbote für Benzinfahrzeuge der Klassen unter Euro 3 angeordnet werden, für Dieselfahrzeuge zunächst einschließlich Euro 4. Ab September sollen die Regelungen auch für Dieselfahrzeuge Euro 5 in Kraft treten.

"Die heutige Verurteilung des Landes trifft uns in Essen hart", sagt Oberbürgermeister Thomas Kufen nach der Urteilsverkündung. "Die Bürger müssen jetzt ausbaden, was auf Bundes- und Landesebene seit Jahren versäumt wurde. Für die Stadt Essen würde das Einrichten einer "blauen Umweltzone" bestehend aus 18 Stadtteilen bedeuten, dass sich die Verkehrsströme über das gesamte Stadtgebiet hinweg verlagern werden. Das betrifft Privat- genauso wie Wirtschaftsverkehre. Mit dem Urteil wird nicht nur eine Verlagerung des Problems in Kauf genommen, sondern auch ein wirtschaftlicher Nachteil für die Stadt Essen innerhalb der Metropole Ruhr. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und die Einhaltung der Grenzwerte sind selbstverständlich."

Von den Regelungen wären allein in Essen etwa 52.000 Dieselfahrzeuge und rund 27.500 Benzinfahrzeuge betroffen. "Für die betroffenen Städte muss jetzt eine schnelle Lösung vom Bund kommen, um die angeordneten Fahrverbote überhaupt noch verhindern zu können. Es muss eine schnelle Soft- und Hardwarenachrüstung kommen, die nicht zu Lasten der Bürger ausfallen darf", so Kufen weiter.

Essen strebt Revision an

Als beigeladene Stadt wird sich die Stadt Essen in intensiven Austausch mit der Bezirksregierung begeben, um eine Revision gegen das Urteil anzustreben.
Eingereicht hatte die Klage die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Deren Anwalt Remo Klinger äußerte sich zufrieden: „Die Politik muss endlich in der Realität ankommen. Diesel-Fahrverbote werden kommen. Man muss den Menschen rechtzeitig reinen Wein einschenken und die dafür nötigen Hilfestellungen geben. Insbesondere sozial schwache Familien, die häufig an stark belasteten Straßen wohnen, dürfen nicht dafür zahlen müssen, dass sie saubere Luft atmen können. Saubere Luft ist ein Menschenrecht, das der Staat zu gewährleisten hat.“

Auch Mülheim liegt mit 43 Mikrogramm im Schnitt an den Messtellen (2017) über dem Grenzwert. An der Kölner Straße in Selbeck konnte dieser Wert durch eine Tempo 30-Zone gesenkt werden, für die Aktienstraße ist dasselbe angedacht. Noch wurde gegen Mülheim aber keine Klage eingereicht. Die Grünen fordern nun aber mehr Tempo in Sachen Minderung der Luftbelastung durch den Straßenverkehr an der Aktienstraße. Wenn gerichtliche Fahrverbote angeordnet werden, sei es für andere Maßnahmen zu spät. Trotz mehrfacher Ankündigungen, beklagt Ratsfrau Brigitte Erd, sei die Verwaltung bisher ein Konzept schuldig geblieben.

Hintergrund

Die DUH hatte die Klagen gegen Essen und Gelsenkirchen im November 2015 gegen das Land NRW eingereicht. Ziel ist die Einhaltung des seit 2010 verbindlich geltenden EU-Grenzwerts von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter im Jahresmittel. Derzeit führt die DUH Klageverfahren für „Saubere Luft“ in 30 Städten. Klagen in Bielefeld, Hagen, Oberhausen und Wuppertal wird die DUH im November einreichen. Damit klagt die DUH dann in insgesamt 34 Städten. Bis Ende 2018 sind noch für Wiesbaden und Darmstadt Verhandlungen für „Saubere Luft“ terminiert. Hintergrund

Autor:

Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr

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