Flughafen Essen/Mülheim: Erhalt des Status Quo?

Um das Flughafengeländes Essen/Mülheim geht es. Foto: PR-Foto Köhring/AK
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Eine Aufgabe des Flugbetriebs am Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim in ein bis zwei Jahren hält Dr. Hendrik Dönnebrink, Chef der Mülheimer Beteiligungsholding, für unrealistisch. Das bestätigt auch das aktuelle Gutachten der Märkische Revision GmbH aus Kettwig. Im Gegenteil: Alle Aspekte scheinen für eine Fortsetzung bis 2034 zu sprechen. Zumindest in optimierter Variante.

An einem Fakt kommt die Politik nicht vorbei: Sowohl mit dem Aero-Club als auch mit der WDL Luftschiffgesellschaft mbH liegen langfristige Verträge vor. Während der WDL Flächen des Verkehrslandeplatzes noch bis 2024 zustehen, hat der Aero-Club Anspruch auf seinen Flugbetrieb zu Sportzwecken sogar bis 2034. "Und dabei geht es nicht um Geld, sondern um Recht", weiß Dönnebrink um das unverhandelbare Anliegen des Vereins, zu fliegen und das an der Brunshofstraße. "Durch eine Verlagerung nach Marl oder andernorts hin fürchtet der Aero-Club um sein Fortbestehen."

Neben dem rechtlichen steht der wirtschaftliche Aspekt: "Die Grundstücks-erlöse sind am höchsten, wenn der Flugverkehr komplett eingestellt ist", so das Gutachten. Die städtebauliche Betrachtung zeigt, wie schwierig sich eine Verplanung des Geländes, denkt man an eine schrittweise Entwicklung bis 2034, gestaltet. Lärm ist da ein großes Thema.
Im Grunde, bilanziert Dönnebrink, stehen drei Szenarien zur Wahl: Die Reduktion des Flugbetriebs durch eine nach Süden verschobene Start- und Landebahn mit langem Planungsverfahren (sechs bis acht Jahre) und immensen Kosten (3,5 Millionen für den Bau plus 1 bis 1,5 Millionen für das Verfahren). Variante zwei ist der Betrieb eines Sonderlandeplatzes, ebenfalls mit Planfeststellungsverfahren und entsprechenden Kosten verbunden. Zudem könnte nur noch eine speziell festgelegte Gruppe den Flugplatz nutzen. Beide Optionen bedingen zudem das Risiko zur Rückzahlung von Fördermitteln.

Bleibt nur noch ein Szenario offen: "Es bleibt alles beim Alten!" Was Dönnebrink so flapsig formuliert, meint eigentlich einen optimierten Status Quo: Der Betrieb des Flughafens wird auf dem bestehenden Gelände in der bestehenden Rechtsform der FEM GmbH fortgeführt. Allerdings unter einigen Bedingungen zur Kostenreduktion (siehe Infokasten), unter anderem durch Personaleinsparungen. Dies erfordert auch die Kooperation der am Flughafen ansässigen Unternehmen mit der FEM - von der Flug- bis zur Musikschule mit insgesamt rund 200 Mitarbeitern. "Deren derzeitige Hängepartie wäre damit beendet, endlich gibt es wieder Planungssicherheit", glaubt Dönnebrink an die Vorteile einer Kooperation.
Der daraus resultierende Beschlussvorschlag der Verwaltungen von Essen und Mülheim sieht ein zweistufiges Verfahren vor: In 2016 die Entscheidung für einen optimierten Flugbetrieb bis 2024 und für die Aufstellung eines Masterplans bis 2018. In 2018 dann den Beschluss über den weiteren Flugbetrieb bis 2034 sowie einer Entscheidung über den Masterplan. Dieser soll dann die Voraussetzung schaffen, um mit Auslaufen des letzten Vertrags in 2034 "direkt los legen zu können", ergänzt Bettina Döbbe. Nämlich damit, das Flughafengelände endlich lukrativ zu vermarkten.

"Wir möchten zu Potte kommen", schickt Oberbürgermeister Ulrich Scholten einen unmissverständlichen Auftrag an die Politik. Die wird in ihren nächsten Ratssitzungen - in Essen am 27. April und in Mülheim an 3. Mai - über Gutachten sowie Beschlussvorlage V 16/0229-01 brüten. Eventuell, so hofft die Verwaltung, könnten die Ergebnisse dann sogar wieder eine neue Gesprächsgrundlage mit dem Land NRW schaffen, mit dem man seit Mitte 2015 in Rechtsstreit steht.

Der Umbau der FEM GmbH

- Einschränkung der grundlegenden Betriebszeiten des Flughafens:
vom 1.4. bis 31.10., täglich von 7.30 bis 20.30 Uhr
vom 1.11. bis 31.3., täglich von 8.30 bis 18.30 Uhr
Ausnahmen von der Regelflugzeit sind mit hohen Mehrkosten verbunden
Aktuell darf von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang geflogen werden,
Hubschrauber sind von den Regelungen ausgeklammert
- Kontinuierliche Erhöhung der Flughafengebühren
-Erwirtschaftung zusätzlicher Einnahmen durch Veranstaltungen auf dem Flughafenareal, beispielsweise Konzerte, an maximal fünf Tagen im Jahr

Autor:

Sara Drees aus Dortmund

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