Umweltzonen in Mülheim gelten ab 1. Januar

Mülheim wird im neuen Jahr Teil der großen Ruhrgebiets-Umweltzone. | Foto: Grafik: Amt für Verkehrswesen und Tiefbau der Stadt Mülheim
  • Mülheim wird im neuen Jahr Teil der großen Ruhrgebiets-Umweltzone.
  • Foto: Grafik: Amt für Verkehrswesen und Tiefbau der Stadt Mülheim
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Mit Beginn des neuen Jahres wird im Ruhrgebiet eine große zusammenhängende Umweltzone eingerichtet. Der Mülheimer Norden ist Teil dieser Umweltzone - Fahrzeuge ohne Plakette dürfen ihn nicht mehr befahren.

Hintergrund dieser Einführung der Umweltzone ist die Tatsachen, dass in den Ruhrgebietsstädten die gesetzlichen EU-Grenzwerte zum Gesundheitsschutz für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) nicht flächendeckend eingehalten werden. Die neue Umweltzone mit Verkehrsverboten für bestimmte Fahrzeuggruppen erstreckt sich über weite Teile der Revierstädte von Duisburg bis Dortmund.
In Mülheim umfasst die neue Umweltzone das gesamte nördliche Stadtgebiet. Die Grenze verläuft entlang der Duisburger Straße, Saarner Straße, Straßburger Allee, B1 (Kölner Straße/Mendener Brücke/Untere und Obere Saarlandstraße), Zeppelinstraße und Lilienthalstraße. Die genannten Straßen sind nicht Bestandteil der Umweltzone.
Die Umweltzone erstreckt sich somit auf die Stadtteile Styrum, Dümpten, Altstadt I und II, Heißen sowie die nördlichen Bereiche der Stadtteile Speldorf, Broich, Saarn und Holthausen. Innerhalb der gekennzeichneten Flächen gilt ab Januar ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge, die keine Schadstoff-Plakette erhalten.

Plaketten
Plaketten sind beim Bürgeramt, Löhstraße 22-26 , zu erhalten. Außerdem können Kfz-Zulassungsstellen oder Stellen, die die Abgasuntersuchung durchführen, die Plaketten ausstellen. Für die Gültigkeit der Plaketten, die bundesweit gelten, besteht keine zeitliche Beschränkung. Die Plakette muss erneuert werden, wenn sich das KFZ-Kennzeichen ändert.

Ausnahmen

Anwohner sowie ansässige Gewerbebetriebe in den neuen Gebieten haben die Möglichkeit, für ihre Fahrzeuge, die keine Schadstoff-Plakette erhalten, eine Ausnahmegenehmigung (bis maximal 30.6.) zu erhalten. Anträge können beim Ordnungsamt, im Historischen Rathaus, Am Rathaus 1, gestellt werden.
Für Wohnmobilbesitzer mit Hauptwohnsitz in der Umweltzone sind auf Antrag Fahrten von der Wohnung bis zur nächsten Autobahnauffahrt möglich. In Mülheim gilt, wegen des Umzuges von Teilen der Verwaltung, bis zur Eröffnung des Ordnungsamtes eine Kulanzregelung bis zum 4. Januar. Das teilte Volker Wiebels, Pressesprecher der Stadt Mülheim, auf Anfrage der MW mit.

Nähere Informationen
Internetangebot: www.muelheim-ruhr.de, Schlagwort „Umweltzone“
- Allgemeine Fragen Amt für Umweltschutz,
Hans-Böckler-Platz 5, Tel. 455-7096
- Plaketten Bürgeramt, Löhstraße 22-26, Tel. 455-0
-Ausnahmegenehmigungen Ordnungsamt,
geschlossen vom 27. Dezember bis 3. Januar (Betriebsferien/Umzug)
ab 4.01.2012: Historisches Rathaus, Am Rathaus 1
Infos unter Tel. 455-3294 oder 455-3287.

Autor:

Dirk-R. Heuer aus Hilden

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