Dichtheitsprüfungen privater Eigentümer stehen an!

Undichte Abwasseranlagen verschmutzen das Grundwasser und den Boden und stellen dadurch eine Gefahr für die Umwelt dar. Das Ziel des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt ist es, sowohl bei öffentlichen als auch bei privaten Abwasserkanälen die Dichtheit sicherzustellen.
Jeder Grundstückseigentümer ist demnach verpflichtet, die Grundstücksentwässerungsanlagen (Grundleitung und Anschlusskanäle) auf seinem Grundstück auf Dichtheit prüfen zu lassen.
Die Kosten für diese Prüfung und die eventuell notwendige Sanierung sind vom Grundstückseigentümer vollständig selbst zu tragen. Öffentliche Zuschüsse gibt es nicht. Allerdings gibt es Banken, die spezielle Finanzierungshilfen anbieten.
Die Kanal-Dichtheitsprüfung wird durch das nordrhein-westfälische Landeswassergesetz vorgeschrieben. Hierbei muss eine Errichtung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden. Bei bestehenden Grund- und Anschlussleitungen muss die Dichtheitsprüfung spätestens zum 31.12.2015 erfolgt sein.
Die Gültigkeitsdauer der Prüfbescheinigung beträgt 20 Jahre. Sollten Eigentümer eines nach 1995 erbautes Haus besitzen, wo bei der Errichtung eine Dichtheitsprüfung durchgeführt wurde, gilt diese Bescheinigung ebenfalls 20 Jahre.
Eigentümer sollten unbedingt darauf achten, dass die Dichtheitsprüfung von einem anerkannten Sachkundigen durchgeführt wird. Andernfalls wird die Bescheinigung über die Dichtheit der Abwasseranlagen nicht anerkannt.
Die Sachkundigen sind in einer landesweiten Liste zusammengefasst. Diese ist im Internet auf den Seiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz unter: http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm zu finden.
Außerdem besteht für den Eigentümer die Aufgabe darin, sich selbstständig über den Leitungsverlauf der eigenen Abwasseranlagen zu informieren. Dies ist möglich bei der medl, Burgstraße 1, unter Tel. 4501-0. Pläne der Hausentwässerung können dort eingesehen und gegen Gebühr kopiert werden. Des Weiteren ist auf der städtischen Homepage www.muelheim-ruhr.de/ unter dem Stichwort „Dichtheitsprüfung“ Informationsmaterial zu finden.
Die Stadt warnt außerdem davor, auf unseriöse „Kanalhaie“ hereinzufallen. Um sich vor solchen Drückerkolonnen zu schützen, sollten Eigentümer sich vor Auftragserteilung bei der zuständigen Kammer informieren, ob die anbietende Person wirklich sachkundig ist.
Zudem sollten sich Betroffene alle Untersuchungsangebote schriftlich aushändigen lassen, unbedingt Vergleichsangebote einholen sowie vertraglich die festgestellten Schäden, möglichst mit Foto, festhalten. Um die Kosten zu senken, können sich mehrere Grundstückseigentümer zu einer Auftragsgemeinschaft zusammenschließen. Eigentümer sollten niemals auf eine Rechnung oder eine schriftliche Form von Vereinbarungen verzichten und unter keinen Umständen Haustürgeschäfte abschließen, denn seriöse Unternehmen sprechen potenzielle Kunden nicht an der Haustür an.
Dr. Jürgen Zentgraf, Leiter des Umweltamtes, will nach diesen doch kostspieligen Nachrichten die Eigentümer beruhigen: „Die Grundstückseigentümer sollen jetzt nicht direkt schockiert sein über das was auf sie zukommt. Zunächst erhalten sie von uns eine Informationsbroschüre die sich jeder in Ruhe durchlesen kann. Wenn es dann soweit ist, meldet sich die Stadt dann nocheinmal. Es gibt genug Zeit um entsprechende Maßnahmen bei einer eventuellen Sanierung einzuleiten. Niemand soll unter Druck gesetzt werden, deshalb schicken wir auch jetzt die Broschüren an 26.000 Grundstückseigentümer raus. Uns ist klar, dass nicht jeder über die finanziellen Möglichkeiten verfügt sofort seinen Kanal, falls nötig, zu sanieren, bzw. die Prüfung unmittelbar durchzuführen.“
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt unter: www.muelheim-ruhr.de, in der Informationsbroschüre „Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen“ sowie bei der Stadtentwässerung Mülheim GmbH (sem) unter Tel. 4501-0.

Autor:

Daniela Neumann aus Oberhausen

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