Corona und Kommunalwahl
Neue Regelungen im Wahllokal

Per Briefwahl oder vor Ort, noch ist Zeit für beide Möglichkeiten. | Foto: PR-Fotografie Köhring/AK
  • Per Briefwahl oder vor Ort, noch ist Zeit für beide Möglichkeiten.
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Aufgrund der seit dem 1. September gültigen Regelungen der Coronaschutzverordnung ist das Tragen einer Maske in Wahlräumen und innerhalb von Gebäuden sowie in Warteschlangen vor den Einrichtungen vorgeschrieben. Diese Vorschrift gilt für die Wahlvorstände und für die Wähler. Für die Mitglieder des Wahlvorstandes kann das dauerhafte Tragen der Mund-Nase-Bedeckung durch das Tragen eines das Gesicht vollständig bedeckenden Visiers ersetzt werden, wenn die Einhaltung des Abstandes untereinander und zu Wählern zu jedem Zeitpunkt gesichert ist.

Sowohl in den Wahlräumen als auch schon vor sowie im Gebäude sind die vorgegebenen Abstände unbedingt einzuhalten. Sollte es hier am Wahltag zu Wartezeiten kommen, wird schon jetzt, auch im Interesse der vielen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, um Verständnis gebeten. Darüber hinaus wird an alle Wähler appelliert, aus hygienischen Gründen ihre eigenen Stifte (zum Beispiel Kugelschreiber) mitzubringen.

Bürger, die unter den aktuellen Bedingungen nicht den Wahlraum am Wahltag aufsuchen möchten, haben noch die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Hierbei sind jedoch Bearbeitungs- und Postlaufzeiten zu berücksichtigen. 

Die Direktwahlstelle im Rathaus (Briefwahlbüro, Eingang „Am Rathaus 1) ist noch bis Freitag, 11. September, geöffnet. Die täglichen Öffnungszeiten sind auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Allerdings muss im Briefwahlbüro ebenfalls mit Wartezeiten gerechnet werden.
Briefwähler müssen dafür Sorge tragen, dass der hellrote Wahlbrief zu den Kommunalwahlen sowie der orangefarbene Wahlbrief zur Integrationsratswahl (jeweils mit Wahlschein und Stimmzetteln – im verschlossenen blauen beziehungsweisen grauen Stimmzettel-Umschlag) spätestens bis Samstag, 13. September, 16 Uhr, beim Wahlleiter eintrifft.

Die Wahlbriefe der Mülheimer Wähler können daher auch am Wahltag noch von 8 Uhr bis 16 Uhr im Rats- und Rechtsamt, Rathaus, Eingang am Markt, 1. Etage, Raum B.111, abgegeben sowie in den Rathausbriefkasten, Eingang „Am Rathaus 1“, eingeworfen werden.

Briefversand ohne Porto

Die hellroten Wahlbriefe für die die Kommunalwahlen können zudem im Berufskolleg Stadtmitte, Von-Bock-Straße 87 - 89, Raum V012, von 14 bis 16 Uhr abgegeben werden. Verspätet eingehende Wahlbriefe müssen aus rechtlichen Gründen von den Briefwahl-Vorständen zurückgewiesen werden.
Die Wahlbriefe werden als Standardbriefe ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Die Post kann nur die Wahlbriefe zustellen, die noch rechtzeitig in die Postbriefkästen eingeworfen wurden. Es ist empfehlenswert, die Wahlbriefe deshalb spätestens am Donnerstag, 10. September, abzusenden. Dabei sollten unbedingt die Leerungszeiten auf den Postbriefkästen beachtet werden. Wer seinen Wahlbrief verspätet abschickt, trägt das Risiko, dass der Wahlbrief eventuell nicht mehr rechtzeitig bei der Wahlbehörde eingeht.

Die Wahlräume sind am Sonntag in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Zur Stimmabgabe im Wahlraum ist nur zuzulassen, wer im Mülheimer Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen gültigen Wahlschein für das Stadtgebiet vorlegt. Alle Wahlberechtigten werden daher gebeten, unbedingt die Angaben zum Wahlraum auf der Wahlbenachrichtigungskarte zu beachten, da sich die Räumlichkeiten in einigen Stimmbezirken geändert haben. Betroffen von den Änderungen sind vor allem die Bezirke, in denen bei früheren Wahlen der Wahlraum in einem Seniorenheim eingerichtet war.

Autor:

Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr

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