Telefonanbieter: Beschwerden nehmen nicht ab

Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

Zum Weltverbrauchertag am 15. März hat sich die Verbraucherzentrale auch in diesem Jahr wieder einem Schwerpunktthema gewidmet: „Wege raus aus dem Labyrinth der Telefonanbieter“.

Denn trotz neuer Gesetze zum Schutz der Verbraucher ist die Zahl der Beschwerden über Telefonanbieter weiterhin unverändert groß bei der Verbraucherzentrale. Nicht immer halten sich die Anbieter - egal ob große, bekannte oder kleine - an die Gesetze, oder es werden zahlreiche Tricks und Fallstricke angewendet.

Immer noch sehr beliebt ist der Verkauf von neuen Tarifen oder Verträgen am Telefon. Erlaubt ist das nur, wenn man dazu seine Einwilligung gegeben hat. Wer das nicht möchte, sollte widersprechen - und sich gegebenenfalls an den Datenschutzbeauftragten der Firma wenden.

Christiane Lersch, Leiterin der Mülheimer Verbraucherzentraße an der Leineweberstraße 54, rät generell davon ab, sich am Telefon auf einen neuen Tarif festlegen zu lassen. „Oft werden Tarifdetails nicht genannt oder verschleiert. Man muss auf schriftliche Zusendung des Vertrages pochen und sollte dann alle Details genau prüfen. Außerdem muss an den Vertrag eine Widerrufsbelehrung gehängt sein - die per SMS zu schicken, reicht nicht aus.“

Wer während einer laufenden Vertragszeit den Tarif wechselt, der sollte daran denken, den alten Tarif zu kündigen oder schriftlich festzuhalten, dass der neue den alten Tarif ersetzt - nicht selten muss man sonst für zwei Tarife zahlen.

Genervt sind auch viele Bürger von den Hotlines der Anbieter. Zwar sind die ersten beiden Minuten, die man in einer Warteschleife hängt, kostenlos, aber häufig dauert es länger, bis man weiterverbunden wird. Ein Schelm, wer dahinter eine Masche vermutet. Ab dem Sommer ändert sich das. Dann ist das Hängen in der Warteschleife bei 0900- oder 0180-Servicenummern kostenlos - gezahlt wird erst, wenn man tatsächlich mit einem Mitarbeiter spricht.

Probleme gibt es auch regelmäßig beim Wechsel des Anbieters. Häufig kann man seine alte Nummer mitnehmen. Bei Vertragsbeginn muss der Anbieter seine Leistung erbringen. Allenfalls einen Tag dürfen Telefon und Internet abgeklemmt sein. Sonst muss das alte Unternehmen weiter für beides sorgen, bis der Wechsel geklappt hat. Gibt es Ärger, kann man sich auch an die Bundesnetzagentur wenden.

Manche Methoden sind fast schon kriminell. Da lässt sich jemand ohne Abschluss in einem Telefonladen beraten und bekommt anschließend Rechnungen für einen angeblichen Vertrag geschickt. Oder bei Kündigung wegen Umzuges wird bei der Bestätigung nicht mehr der alte Tarif eingesetzt, der inzwischen nicht mehr angeboten wird, sondern der Neue - und gleichzeitig damit wieder eine Vertragslänge von 24 Monaten.

„Wichtig ist“, so Christiane Lersch, „bei Unstimmigkeiten schnell zu handeln und nicht lange zu warten. Dann hat man die besten Chancen.“ Dabei hilt die VZ gerne weiter. Dort gibt es auch den Ratgeber „Ärger mit Handy, Internet oder Telefon“ (8,90 Euro). Eine Info-Schau klärt bis zum 22. März über Kostenfallen auf. Weitere Informationen gibt es bei der VZ unter Tel. 32025.

Autor:

Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr

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