Wichtige Änderungen für Verbraucher und Steuerzahler

Die Verbraucherzentrale NRW sowie die Bundessteuerberaterkammer informieren über die Neuerungen im kommenden Jahr.
Zum Einen wird zum Jahreswechsel die Rente mit 67 eingeführt, zusätzlich gibt es ab dem 1. Januar den Pfändungsschutz nur noch auf einem P-Konto.
Wer per Satellit noch analog fernsieht, muss bis Ende April auf digitalen Empfang umschalten, um nicht in die Röhre zu schauen.
Außerdem soll das neue Telekommunikationsgesetz besser vor Kostenfallen bei Warteschleifen an Kundenhotlines schützen. Zudem müssen sich Pendler beim Fiskus für Kilometerpauschale oder Ticketkosten entscheiden. Nicht zuletzt: Wer mit Riester fürs Alter vorsorgen will, ist künftig nur noch dabei, wenn er mindestens fünf Euro im Monat in den Vertrag einzahlt. So liest sich ein Auszug der wichtigsten Neuerungen 2012, die die Verbraucherzentrale NRW jetzt aktuell zusammengestellt hat. Weitere Veränderungen gibt es im Internet auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW unter www.vz-nrw.de/2012. Im Rahmen des in diesem Jahr verabschiedeten Steuervereinfachungsgesetzes sowie auch in anderen Gesetzen wurden 35 Vereinfachungen und Modernisierungen beschlossen, von denen Bürger aber auch Unternehmen profitieren. Die meisten Regelungen werden 2012 in Kraft treten, einige aber gelten bereits rückwirkend für dieses Jahr. Generell konnte bisher jeder Arbeitnehmer einen Pauschalbetrag von 920 Euro als Werbungskosten steuermindernd bei der Einkommensteuer geltend machen, ohne dafür einen konkreten Nachweis erbringen zu müssen. Dieser Betrag ist nun rückwirkend für das laufende Jahr 2011 auf 1.000 Euro erhöht worden.
Mit der Steuererklärung für 2012, können Eltern Kinderbetreuungskosten für ihre Kinder bis zum 14. Lebensjahr stets als Sonderausgaben absetzen. Zusätzlich entfällt die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Die Einkünfte und Bezüge des Kindes spielen während der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums keine Rolle mehr. Damit erhalten die Eltern auch dann weiter das volle Kindergeld, wenn die bisher gültige Grenze für Einkünfte und Bezüge des Kindes von 8.004 Euro jährlich überschritten wird.
Für verschiedene Produkte der staatlichen und/oder privaten Altersvorsorge ist zu beachten, dass sich gewisse Konditionen zum Jahreswechsel ändern. So ist das Mindestalter für die Auszahlung des Vertrags in Anlehnung an das neue Renteneintrittsalters von 62 Jahren anzupassen.
In aller Regel können Verträge, die 2011 abgeschlossen werden und bestimmte zusätzliche Bedingungen erfüllen, noch zum 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Weitere Infos gibt es unter www.stbk-duesseldorf.de.

Autor:

Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr

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