Kraftakt bewältigt: Betreuungsplätze für Kinder von 3 bis 6 Jahren

Ab dem 1. August besteht ein Recht auf Kinderbetreuung. | Foto: Helene Souza_pixelio.de
  • Ab dem 1. August besteht ein Recht auf Kinderbetreuung.
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Ab dem 1. August gab es auch in Mülheim weitreichende, gesetzliche Neuerungen. Unter anderem haben Familien jetzt ein Recht auf Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren bis sechs Jahren.

„Der immense Kraftakt ist uns in Mülheim gut gelungen“, resümiert Oberbürgermeisterin (OB) Dagmar Mühlenfeld. „Nach derzeitigem Anmeldestand haben wir genügend Plätze und werden kein Kind abweisen müssen“, so die OB weiter.
Auch die stellvertretende Leiterin des Jugendamtes, Lydia Schwallwig erklärt auf Anfrage der MW: „Es war eine enorme Kraftanstrengung doch wir können zufrieden sein. Es ist uns gelungen, allen Anträgen auf einen Betreuungsplatz nachzukommen, sodass alle Kinder untergebracht werden konnten. Gegenüber dem Kindergartenjahr 2012/2013 konnten für das neue Kindergartenjahr insgesamt 506 zusätzliche Betreuungsplätze angeboten werden. Dazu war es auch nötig, qualifizierte Fachkräfte zu finden und neu einzustellen.“

Gutes Ergebnis: Momemtan konnten alle Anträge auf Betreuungsplätze zugeteilt werden.

Sicherlich war es nicht immer möglich, den Wunschbetreuungsplatz mancher Eltern zu belegen, „jedoch halten wir unsere Arbeit für ein gutes Ergebnis. Wir versuchen stets uns zu verbessern und unser Ziel ist es in Zukunft auch stadtteilspezifischer zu arbeiten“, so Schallwig.
Damit hat Mülheim auch einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des Artikels 27 der Europäischen Sozialcharta getan. Hier heißt es, dass der berufliche Wiedereinstieg für Eltern sowie die Kinderbetreuung zu fördern sind.

Auch die europäischen Partnerstädte widmen sich intensiv dem Thema "Kinderbetreuung"

Als Kuratoriumsvorsitzende des „Mülheimer Bündnisses für Familie“ hatte die Oberbürgermeisterin anlässlich des diesjährigen bundesweiten Aktionstages der „Lokalen Bündnisse“ in den Mülheimer Partnerstädten nachgefragt, wo dort die Schwerpunkte in Sachen Kinderbetreuung liegen. „Es wird deutlich, dass das Thema Kinderbetreuung überall einen hohen Stellenwert hat“, so die OB.
Während die französische Stadt Tours vor allem auf Kinderbetreuung während der langen Sommerferien setze, stehe im englischen Darlington die Betreuung und Ferienbegleitung von Kindern mit Behinderung und deren Familien im Vordergrund. Im polnischen Opole gehe es vor allem um die Förderung von kinderreichen Familien und Familien mit Kindern mit Handicap.

HINTERGRUND:

- Ab 1. August können Eltern, deren Kinder nach dem 31. Juli 2012 geboren und nicht in einer staatlich geförderten Betreuungseinrichtung betreut werden, Betreuungsgeld erhalten.

- Das Betreuungsgeld beträgt monatlich 100 Euro, ab August 2014 soll es sich auf 150 Euro erhöhen.

- Das Betreuungsgeld muss schriftlich beantragt werden, Formulare gibt es unter www.essen.de

- Informationen gibt es beim Versorgungsamt für die Städte Mülheim, Essen und Oberhausen, Kurfürstenstraße 33, 45138 Essen, Tel. 0201/88 50501, E-Mail: betreuungsgeld@essen.de.

Weiterführende Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Mülheim .

Autor:

Daniela Neumann aus Oberhausen

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