Was passiert eigentlich nach einem Brand?

Eine Silvesterrakete, so das abschließende Ergebnis der Untersuchungen, ist die „wahrscheinlichste Ursache“ des Brandes, der in der Silvesternacht in dem zweigeschossigen Haus am Bickenborn in Dümpten ausbrach (MW berichtete). Laut Gutachten des zuständigen Sachverständigen soll sie Material auf dem Balkon der Doppelhaushälfte entzündet haben, erklärt Marco Ueberbach, Pressestelle der Polizei Essen/Mülheim.

Was aber passiert nach einem Brand? Ausschließlich die Erstmaßnahmen leitet die Feuerwehr ein. Das bedeutet: Bei extremer Kälte werden ein Bus der Mülheimer Verkehrsgesellschaft organisiert oder eine Unterkunft zur Verfügung gestellt, sodass die Betroffenen vor allem mit Wärme, Essen und Trinken versorgt werden können.
Während die Betroffenen zunächst einmal erstversorgt werden, setzt sich die Feuerwehr von der Einsatzstelle aus mit weiteren Ansprechpartnern in Verbindung. „Für uns sind nur die ersten Stunden von Belang“, erklärt Sprecher Thorsten Drewes. „Danach kümmern sich andere.“

Betroffene kriegen alle Hilfe

Dazu zählen die Mitarbeiter der städtischen Wohnungsfachstelle. Haben die Betroffenen keine Möglichkeit, bei Familie oder Freunden unterzukommen, können sie in einer sogenannten Notwohnung übernachten. Bereit gestellt wird sie von der Stadt Mülheim, die auch für alle anfallenden Kosten aufkommt. Hier kommen die Opfer in der Regel für ein, zwei Tage unter. „Alle Hilfe, die die Betroffenen brauchen und selber nicht leisten können, kriegen sie“, versichert Stadtsprecher Volker Wiebels. Angefangen von der Wohnungssuche bis hin zu Behördengängen oder An- und Abmeldungen. Hierbei stehen den Betroffenen zusätzlich Mitarbeiter der Diakonie zur Seite. Sie halten zudem eine Erstausstattung an Kleidern bereit.

Versicherung kommt in der Regel für Schäden auf

Glück im großen Unglück hat, wer seine Immobilie ordnungsgemäß versichert und seine Prämie gezahlt hat. Ist das der Fall, kommt die Versicherung für alle Schäden auf und zahlt nach Absprache mit einem Gutachter innerhalb von vier Wochen nicht nur den Preis des Hauses, sondern kommt bei Bedarf auch für Abbruch-/Aufräumarbeiten und die Freimachung des Grundstücks auf. Allerdings: Die Versicherung behält sich Regress-Ansprüche vor. Heißt: Kann ein Schuldiger ausfindig und haftbar gemacht werden, muss er das Geld zurückzahlen.

Brand am Bickenborn
- Nachdem die Anwohner vom Bickenborn zunächst mit einer Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wurden, sind zumindest drei von ihnen seit gut zwei Wochen in einer Notwohnung in Styrum wohnhaft. Diese wurde vermittelt von der städtischen Wohnungsfachstelle, die nicht nur für alle Kosten aufkommt, sondern auch bei der Wohnungssuche hilft. Bisher konnten sich die Betroffenen jedoch noch für keine Wohnung entscheiden.
- Finanzielle und weitere Hilfe haben die Betroffenen nicht angefragt, laut Stadtsprecher Volker Wiebels sind sie auch „nicht mittellos“.

Autor:

Lisa Peltzer aus Oberhausen

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