Elternbeiträge bei Infektionen der Kinder erstatten

Die SPD-Fraktion stellte am 24. März einen Antrag auf die Erstattung von Elternbeiträgen und Verpflegungskosten für länger als 14 Tage ausfallende Betreuungszeiten aufgrund von Infektionserkrankungen in Kindertagesstätten.
Diese Regelung soll für Kinder bis einschließlich des 24. Lebensmonats gelten, die die Grundimmunisierungen noch nicht aufbauen konnten.

Die Fraktion begründet dies dadurch, dass der frühe Besuch einer Betreuungseinrichtung bedeutet, dass Kleinkinder noch vor einer möglichen Impfung mit hochinfektiösen Viren in Kontakt kommen können. Sollten Eltern ihre Kinder aus der Betreuung herausnehmen, muss gegebenenfalls ein kostenpflichtiger Betreuungsersatz organisiert werden. Damit wären die Eltern einer finanziellen Doppelbelastung ausgesetzt - ohne dass auf Seiten der Eltern ein Verschulden liegt.

Autor:

Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr

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