KiTa-Verträge sollten genau geprüft werden

Dimitri Wisotschin muss jetzt die Kita doppelt bezahlen. | Foto: PR-Foto Köhring/AK
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Zum Ende des Jahres ist es wieder soweit: Kinder die nach den Sommerferien 2019 in den Kindergarten oder in die KiTa gehen, deren Eltern sollten sich heute schon informieren. Ausschlaggebend für die Wahl sollte die Nähe zum Kindergarten sein, damit sich Kinder auch nach den KiTa-Öffnungszeiten ohne lange Wege verabreden können. Das war auch die Idee von Dimitri Wisotschin, als er seine zweijährige Tochter in der KiTa seiner Wahl für das Kindergartenjahr 2018/19 anmeldete.

Im Januar oder spätenstens im Februar erteilen Mülheimer KiTas in der Regel Bescheide, ob die Kinder aufgenommen werden. Zu diesem Zeitpunkt wohnten die Wisotschins noch in Saarn und die KiTa war fußläufig zu erreichen. Dimitri Wisotschin: „2,5 Monate vor Beginn des Kindregartenantritts mussten wir nach Styrum ziehen.“ In Styrum hat die Familien für ihre Tochter ebenfalls einen U3-Platz bekommen. Im Mai wollte der Vater den KiTa-Platz in Saarn dann über eine außerordentliche Kündigung beenden. Derweil ging das Kind bereits in den Styrumer Kindergarten.

Der Leiter der KiTa in Saarn kann den Unmut des Vaters verstehen. Der hätte allerdings bis zum 30. April kündigen müssen, um bis zum 1. August aus dem Vertrag herauszukommen. „Bei Ü3-Kindern wäre das kein Problem gewesen,“ so Chrischan Müller, der für zwei evangelische Einrichtungen zuständig ist. Die U3-Pauschale und der Versorgungsschlüssel sind aber sehr individuell. Zweijährige Kinder brauchen ein mehr an Aufmerksamkeit und Versorgung. Daher müssen auch vertragliche Fristen genau eingehalten werden, so Müller. Eine Nachbesetzung ist in diesem Fall problematisch und führt ggf. auch zu Veränderungen der Arbeitsverträge für die Erzieherinnen.

Dimitri Wisotschin hatte bereits zwei „Ersatzkinder“ vorgeschlagen, um aus dem Saarner Vertrag herauszukommen. Wisotschin: „Die Dame aus Saarn hätte den Platz für ihr 2-jähriges Kind dringend gebraucht.“ Chrischan Müller muss aber Spielregeln einhalten und die sind klar vom Träger geregelt: „Ich habe absolutes Verständnis für das Anliegen des Vaters, aber so einfach ist das nicht.“ Denn zunächst hat er als Koordinator der KiTa eine Warteliste zu berücksichtigen und aus der Warteliste passt kein zu den vertraglich „gebuchten“ Anforderung der Tochter von Dimitri Wisotschin. Momentan sucht Chrischan Müller, der Leiter der Kita, eine schnelle Lösung für Familie Wischtschin. Müller: „Wenn jemand auf die U3-Platzierung passen würde, dann wäre das kein Problem.“ U3-Nachrücker müssen alles erfüllen, was vertraglich vereinbart wurde.

Auf Nachfrage beim Jugendamt ist die Stadt nicht der richtige Ansprechpartner, da die evangelische Kirche die Trägerhoheit hat. Eine außerordentliche Kündigung kann nur gestellt werden, wenn es sich um einen Umzug in eine andere Stadt handeln würde. Die Familie ist aber innerhalb Mülheims umgezogen. Dimitri Wisotschin: „Nach dem Umzug müssten wir einen einfachen 50-minütigen Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen.“ Falls sich keine andere Lösung für die Familie findet, käme sie erst mit einer fristgerechten Kündigung drei Monate vor Kindergartenjahr-Ende aus dem Vertrag.

Vor Abschluss einen KiTa-Vertrages sollte genau geprüft werden, ob und mit welcher Frist man aus dem Vertrag kommt. In Mülheim erteilen die Kindergärten zu unterschiedlichen Daten Aufnahmebescheide. Manchmal ist die KiTa die letzte, die einen Bescheid erteilt. Im Falle eines Umzugs gibt es unterschiedliche Klausalität. Alles sollte wohl überlegt werden.

Autor:

Claudia Leyendecker aus Mülheim an der Ruhr

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