Milchmädchenrechnung der Verwaltung bei Erstattung der KITA Gebühren

„Die Erstattung von Elternbeiträgen und Verpflegungskosten für ausfallende Betreuungszeiten während des KITA-Streiks ist grundsätzlich richtig und wird von mir in vollem Umfange unterstützt“, so der fraktionslose Stadtverordnete Jochen Hartmann.

Dennoch habe der Jugendwohlfahrtsausschuss als Urheber einen “dicken Bock geschossen“. Unter Nr. 2 des Beschlusses, der Grundlage der Verwaltungsvorlage (15/0438-02) geworden ist, erhalte eine Verwaltung einen Prüfungsauftrag, der so keinen Bestand haben dürfe. Dort heiße es nämlich :“ Die Verwaltung prüft, ob Eltern während der Streikzeit entstandene Betreuungskosten gegenüber Dritten gegen Nachweis erstattet werden können“.

Im Recht gelte der Grundsatz, daß niemand schlechter gestellt werden solle – aber eben auch nicht besser. Wenn die Eltern einerseits die geleisteten Gelder erstattet bekommen sollen, so könne eine darüber hinausgehende Auskehrung weiterer Zahlungen sich nur auf Beträge erstrecken, „wenn und soweit diese den Erstattungsbetrag der Stadt übersteigen“ würden. Alles andere wäre eine Milchmädchenrechnung, denn andernfalls würden die Eltern ja doppelt kassieren, nämlich den Erstattungsbetrag und den kompletten Betreuungskostenbetrag, den sie an Dritte geleistet hätten. Da sei der Jugendwohlfahrtsausschuß „ gedanklich zu kurz gesprungen“, meinte der Stadtverordnete.

Beispielsrechnung ( Fiktive Beträge):

Erstattung KITA-Kosten durch Stadt wegen Streik 300,00€
Elternaufwand wegen Fremdbetreuung 350,00€

Nach dem Antrag würden die Eltern im Extremfall 650,00€ kassieren

Richtig wäre:

Erstattung KITA-Kosten durch Stadt wegen Streik 300,00€
Elternaufwand wegen Fremdbetreuung 350,00€
Zusatzerstattung an die Eltern: 50,00€
Insgesamt also die verauslagten 350€ - und nicht mehr.

Autor:

Jochen Hartmann aus Mülheim an der Ruhr

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