BAMH : Mißbrauch der EU-Freizügigkeit ?

Die BAMH Fraktion bittet die Verwaltung um Berichterstattung darüber, wie die (Sozial-) Verwaltung in der Vergangenheit mit dem Mißbrauch der EU-Freizügigkeit durch EU-Staatsangehörige umgegangen ist.

Insbesondere bitten wir um Beantwortung der Frage, ob die für Ausländerfragen zuständige Ordnungsverwaltung vom zuständigen Sozialbereich jeweils unverzüglich informiert worden ist, wenn die Frist zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch einen EU-Staatsangehörigen fruchtlos verstrichen ist, so daß er ausreisepflichtig wäre.

Sollte dies nicht der Fall sein, dann wird um Darlegung der Gründe für das Unterbleiben der Meldung an die Ordnungsverwaltung gebeten.

Zugleich mag die Verwaltung für diesen Fall auch darlegen, um wie viele Personen es sich gehandelt hat, die trotz Wegfall der EU-Freizügigkeit in Mülheim weiter aufhältig geblieben sind, und welche Kosten der Stadt Mülheim dadurch allein im Jahre 2018 entstanden sind.

Begründung:

Die furchtbare Vergewaltigung eines jungen Mädchens durch EU-Angehörige wirft den Blick auf den Umgang mit EU-Staatsangehörigen und deren möglichen Mißbrauch der EU-Freizügigkeit im Falle nicht rechtzeitiger Arbeitsaufnahme. Die Freizügigkeit gilt nämlich nur zum Zwecke der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und ist insoweit fristgebunden. Vor diesem Hintergrund wollen wir von der Verwaltung erfahren, ob ein Mißbrauch des Freizügigkeitsrechtes durch einen geduldeten weiteren Aufenthalt in Mülheim nach Fristablauf stattgefunden hat – und ggf. weshalb.

Autor:

Jochen Hartmann - Stadtverordneter aus Mülheim an der Ruhr

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