Urteil aus dem Saarland hat für Oberhausen keine Konsequenzen
Blitzer auf dem Prüfstand

Foto: Archiv

Ein Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshof schlägt momentan bundesweit hohe Wellen. Geklagt hatte ein Autofahrer, der mit einer Geschwindigkeisüberschreitung von 27 Km/h geblitzt wurde. Die Folge: 100 Euro Geldbuße plus ein Punkt in Flensburg. Der Saarländer wollte das allerdings nicht hinnehmen und klagte - mit Erfolg. Da das im vorliegenden Fall verwendete Gerät TraffiStar S350 der Firma Jenoptik keine Messdaten speichert, konnte die Geschwindigkeitsüberschrietung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Doch was bedeutet das Urteil für andere Kommunen und im speziellen für Oberhausen?

Von Christian Schaffeld

"Die Messanlagen in Oberhausen funktionieren einwandfrei. Messdaten werden gespeichert, sofern das im Rahmen der Zulassung der Geräte durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt vorgesehen wurde", sagte der städtische Pressesprecher Martin Berger auf Anfrage dieser Redaktion. Insgesamt acht fest installierte Blitzer stehen im Stadtgebiet. Neben den modernen Säulen auf der Konrad-Adenauer-Allee, der Essener- und Dorstener- Straße stehen zwei Blitzer auf der Fernewaldstraße. Geblitzt wird jeweils in beide Fahrtrichtungen.
Keine der Anlagen weist laut der Stadt Ungenauigkeiten beim Blitzvorgang auf, da es sich um eine physikalische Messung handelt. Darüber hinaus wird auch mit mobilen Geräten geblitzt. "In Oberhausen werden kommunale Geschwindigkeitsmessungen in schutzwürdigen Bereichen, an Gefahren- und Unfallhäufungsstellen sowie nach Beschwerden von Bürgern und auf Anforderung der Polizei durchgeführt." Heißt, prinzipiell kann im Stadtgebiet überall geblitzt werden. Bestimmte Kriterien gibt es dabei nicht. Auch einen Mindestabstand vom Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es nicht. Heißt: Wer in Oberhausen geblitzt wird, muss auch zahlen!

Urteil wie im Saarland ist nicht möglich

Ein Urteil wie im Saarland ist nach Nordrhein-Westfälischer Rechtssprechung ohnehin nicht möglich. "Maßgeblich für die Verwaltungspraxis der Stadt Oberhausen ist die bindende Rechtsprechung des zuständigen Oberlandesgerichts Düsseldorf. Hier wurde die Erforderlichkeit der Speicherung von Rohmessdaten nach Rechtsbeschwerden zu Oberhausener Verfahren in allen Verfahren ausdrücklich verneint", teilte die Stadt mit. Bedeutet: Selbst wenn die Oberhausener Blitzer keine Messdaten speichern würden, wäre der einmalige Messvorgang rechtskräftig. Doch warum bekam der Kläger im Saarland Recht? "Dass die Rohmessdaten im Falle des Messgerätes „Traffistar S 350“ nicht gespeichert werden und daher für eine Prüfung durch den Betroffenen beziehungsweise den Verteidiger nicht zur Verfügung stehen, verletzt das Grundrecht des Betroffenen auf ein faires gerichtliches Verfahren", argumentiert der Saarländische Verfassungsgerichtshof.
Diese Argumentation gibt es in NRW nicht. Daher muss jeder, der geblitzt wird auch bezahlen. "Insgesamt wurden vom 1. Januar bis 30. Juni Geldbußen in einem Volumen von 2.255.059 Euro eingenommen. Dabei sind allerdings auch Verfahren nach Anzeigen der Polizei, Parkverstöße und Einnahmen aus allgemeinen Ordnungswidrigkeiten-Verfahren enthalten", wie Martin Berger verrät. Wie viele Fahrer im vergangenen Jahr im Stadtgebiet mit erhöhter Geschwindigkeit erwischt wurden, kann die Stadt aktuell noch nicht sagen. "Am Ende werden jedoch alle bezahlt, oder aber das Gericht stellt das Verfahren ein", so Berger.

Autor:

Klaus Bednarz aus Dinslaken

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