Ab sofort sind Spielplätze geöffnet und kontaktfreier Sport erlaubt
Corona-Lockerungen in NRW

Die Fußball-Bundesliga startet auch bald wieder, kontaktfrei. Foto: Archiv
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Ab sofort sind Spielplätze geöffnet und kontaktfreier Sport erlaubt Gute Nachrichten für die Gastronomen in NRW: Sie dürfen am kommenden Montag, 11. Mai, wieder ihre Betriebe öffnen. Dies ist nur eine von vielen Lockerungen, die Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Mittwoch verkündete.
So sieht aktuell der Zeitplan aus:
ab sofort: Spielplätze öffnen, kontaktfreier Sport (Tennis, Golf etc.) im Freien ist gestattet, Reitsport auch in Hallen erlaubt;
ab 10. Mai: Besuche in Pflegeeinrichtungen sind wieder möglich;
ab 11. Mai: Schule startet wieder tageweise für alle Schüler, Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen sind möglich, Gastronomiebetriebe öffnen, Selbstbedienung nicht gestattet; Tourismus: Ferienwohnungen, -häuser und Campingplätze öffnen, Geschäfte mit einer Verkaufsfläche über 800 Quadratmetern dürfen uneingeschränkt öffnen, gestattet ist ein Kunde pro zehn Quadratmeter, Freizeitparks, Ausflugsschiffe, Bootsverleihe öffnen, Fitnessstudios, Tanzschulen, Sportvereine öffnen, allerdings bleiben Sporthallen in Oberhausen noch geschlossen. Kleinere Konzerte und andere Veranstaltungen unter freiem Himmel sind wieder möglich, in Musikschulen dürfen Ensembles bis sechs Personen gemeinsam musizieren (außer Gesangsunterricht)
kleinere Versammlungen dürfen unter Schutzmaßnahmen stattfinden;
16. Mai: Fußball-Bundesliga startet;
ab 20. Mai: Freibäder öffnen (Ausnahme: Spaßbäder);
ab 21. Mai: Hotels öffnen wieder;
ab 30. Mai: Kinos,Theater, Opern und Konzerthäuser öffnen,
Sport mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen ist wieder erlaubt, Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateursport sind wieder durchführbar, Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen öffnen, Fachmessen und Fachkongresse (mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen).
Vorerst weiter geschlossen: Bars, Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe.
Für „körpernahe Dienstleistungen” wie Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios werden passgenaue Infektionsschutzkonzepte im Austausch mit den Berufsvertretungen erarbeitet, um auch hier eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen.
(Miriam Dabitsch)

Autor:

Klaus Bednarz aus Dinslaken

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