Flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn statt einer Lohnuntergrenze?

10,83 Euro in Luxemburg, 9,43 Euro in Frankreich, 9,01 Euro in den Niederlanden - zum 1. Januar 2013 haben 12 EU-Länder ihre gesetzlichen Mindestlöhne erhöht. Großbritannien und Belgien hatten schon im vergangenen Herbst aufgeschlagen.

Von 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verfügen 20 über einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Die Mehrheit unter ihnen hat ihre Lohnuntergrenze zum Jahresbeginn angehoben. Nur die Massenarbeitslosigkeit in den Euro-Krisenstaaten sowie der strikte Sparkurs, den die nationalen Regierungen auch auf Drängen von EU-Kommission und IWF verfolgen, bremsen die Anpassung der Lohnuntergrenzen in Europa stark ab.

Auch Irland zahlt bereits 8,65 Euro, damit mehr als, heute am 1.3.2013, die Oppositionsparteien SPD und Grüne im Bundestag brutto fordern.

Um ohne Aufstockung vom Arbeitsamt auszukommen, sind 10,00 € brutto erforderlich. Mit der Differenz von 2,00 € werden die Unternehmen indirekt subventioniert. Das Geld ist damit im Staatshaushalt vorhanden. Es ist unwahrscheinlich, dass durch Steuern vom Gewinn wieder 25% zurückfliesen.

Was fordert die Regierung für wen? Zu wessen Wohl? Zu Wessen Schaden?

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

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