Keine neuen Erkenntnisse in der Sparkassen-Affäre

Es gibt keine neuen Erkenntnisse zur Sparkassenaffäre. Das ist - kurz gesagt - das, was aus einer über eine Stunde dauernden Sondersitzung des Rates am vergangenen Mittwochabend als Ergebnis zu vermelden ist. Die Linke Liste hatte den Antrag auf Einberufung einer Sondersitzung gestellt, um mehr über die Hintergründe zur Vergabe des letztlich vor die Wand gesetzten 20 Millionen Euro-Kredits an „Sport Concept“ und die Rolle des Verwaltungsrats in dieser Angelegenheit zu erfahren.

Doch aus der schriftlichen Stellungnahme des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV) zum Sachverhalt geht eindeutig hervor, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats aufgrund „ihrer Amtsverschwiegenheit gemäß § 22 Sparkassengesetz NRW“ solche Informationen nicht preisgeben dürfen. „Sie sind weder berechtigt noch verpflichtet, Dritten über Angelegenheiten der Sparkasse zu berichten“, heißt es weiter.

Natürlich war diese Auskunft für die Linken nicht befriedigend. Und selbstverständlich versuchten sie, ihre Fragen los zu werden. Rainer Schucker forderte die Mitglieder des Verwaltungsrats sogar dazu auf, ihr Schweigen ohne Rücksicht auf die gesetzlichen Bestimmungen zu brechen: „Sie verschanzen sich hinter Recht und Gesetz!“ Seiner Meinung nach habe die Öffentlichkeit ein Recht auf vollständige Aufklärung. Dass mit einem solchen Bruch der Schweigepflicht straf- und zivilrechtliche Konsequenzen drohen, ignorierte der Linken-Politiker völlig. Ebenso behauptete er, dass es andere Vorschriften gebe, die den Verwaltungsrat von seiner Schweigepflicht entbinden würden. Zu Recht forderte der Fraktionsvorsitzende der CDU und Mitglied des Verwaltungsrats, Daniel Schranz, diese Vorschriften beizubringen. Ebenso wies Schranz die Linken in ihre Schranken und erinnerte daran, dass auch diese Partei im Sinne des Demokratieprinzips zur Durchsetzung ihrer Belange auf Recht und Gesetz pochen würden.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion Wolfgang Große Brömer, der auch Vorsitzender des Verwaltungsrats ist, wies darauf hin, dass es sich bei der Angelegenheit auch noch um ein „schwebendes Verfahren“ handele und alle daran beteiligten Gremien scharf überwacht und kontrolliert würden. Dass die Öffentlichkeit ein Recht auf Aufklärung habe, sei dabei unbestritten. Doch lasse der gesetzliche Rahmen leider keinen weiteren Spielraum zu.

Autor:

Karin Dubbert aus Oberhausen

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