Pharmaindustrie, Ärzte, ... und das Allgemeinwohl!

Die Fabrikpreise sind gering. Listenpreise können Mondpreise sein.

Es geht um viel Geld.

Die umgarnten Ärzte und Parlamentarier übersehen, dass die Lobbyisten gar nicht vom Anteil an den Preisen reden, sondern vom Anteil an den Herstellungskosten. Diese machen bei Medikamenten nur einen kleinen Bruchteil des Preises aus und werden bei der Festsetzung der Preise nicht einmal berücksichtigt. Aufwändig sind Forschung und Entwicklung eines Medikaments. Diese Kosten sind jedoch auf den Totalumsatz eines Medikaments zu verteilen. Wo keine Festpreise bestehen, müssen die deutschen Pharmafirmen auf ihren Listenpreisen einen generellen Rabatt von 16 Prozent gewähren.

Verlierer sind die Versicherten.

Das Grundprinzip der Preisbildung kennt jeder: Angebot und Nachfrage. Bei verschreibungs-pflichtigen Medikamenten ist die Sache komplizierter: Der Arzt verordnet, der Patient geht mit dem Rezept in die Apotheke. Der Preis des Medikaments spielt für Patient, Arzt und Apotheker erst einmal keine Rolle. Die Krankenkasse bezahlt. Letztlich zahlt aber nicht die Krankenkasse, sondern der Versicherte.

Entweder vergüten die Kassen für ganze Wirkstoffgruppen Festpreise, die nicht von den Fabrikpreisen abhängen. So zahlen wir für den Cholesterinsenker Sortis umgerechnet 27.50 €uro (100 Stück à 20 mg), weil Sortis keinen größeren Nutzen bringt als andere Cholesterinsenker. Zudem können die Kassen Preise mit den Pharmafirmen frei aushandeln. Gegen die Vorschrift, die jeweils ausgehandelten Preise zu veröffentlichen, läuft die deutsche Pharma-Lobby gegenwärtig Sturm. Erklärter Massen will sie verhindern, dass Behörden im Ausland diese Preise bei ihren Preisvergleichen berücksichtigen können. Der überwiegende Teil der medizinischen Versorgung erfolgt mittlerweile mit Festbetragsarzneimitteln – ihr Anteil an den Verordnungen beträgt rund 75 Prozent. Das entspricht etwa der Hälfte des Umsatzes der gesetzlichen Krankenversicherung mit Arzneimitteln.

Oder es ist frei Das Pharmaunternehmen kann seinen Verkaufspreis für Arzneimittel frei bestimmen bei 25% der Verordnungen. Hier bestimmt der Arzt und das Krankenhaus und die Pharmaunternehmen generieren damit die Hälfte ihres Gesamtumsatzes.
Apotheken und der Großhandel erheben auf ihre Einkaufspreise Zuschläge. Der Staat schreibt nur die Höhe der Zuschläge vor, mit denen die Leistungen des pharmazeutischen Großhandels und der Apotheken vergütet werden. Die Zuschläge werden auf den Abgabepreis des Herstellers erhoben. Für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel gilt immer der gleiche Zuschlag, egal in welcher Apotheke das Arzneimittel verkauft wird.
a. Der Zuschlag, den die Apotheken erheben dürfen, beträgt drei Prozent des Einkaufspreises. Hinzu kommt ein Fixbetrag von 8,10 Euro je Packung.
b. Der Großhandel erhält seit dem 1. Januar 2012 einen prozentualen Aufschlag von 3,15 Prozent je Packung, höchstens jedoch 37,80 Euro zuzüglich eines Festzuschlages je Packung von 70 Cent, um die Beschaffung, Bevorratung und Verteilung von Arzneimitteln von den Herstellern an die Apotheken zu vergü-ten. Deshalb hat ein bestimmtes rezeptpflichtiges Arzneimittel in jeder Apotheke den gleichen Preis.
Die Schweizer Kassen müssen für eine gleiche Packung Sortis seit langem 212.20 Franken, bzw. 176,83 € oder das 6,43fache zahlen. Dies ist die Preisspanne. Wo keine Festpreise bestehen, müssen die deutschen Pharmafirmen auf ihren Listenpreisen einen generellen Rabatt von 16 Prozent gewähren. (176,83 -28,29= 148,54 €) oder das 5,4fache.
Frankreich: Dort werden die Medikamente in die drei Nutzensklassen «gross», «mässig» und «ungenügend» eingeteilt. Die Kassen müssen nur Arzneimittel mit «grossem» Nutzen voll vergüten, für die andern gelten substanziellere Selbstbehalte.
Niederlande: Die wenigen grossen Kassen können die Preise mit den Pharmafirmen frei aushandeln. Die Pharma-Listenpreise spielen dabei keine entscheidende Rolle. Das Generikum Simvastatin, in der Wirkung mit Sortis zu vergleichen, kostet die Kassen in der Schweiz 64.45 Franken (100 à 20 mg), während Kassen in Holland einen Preis von unter 2,50 € aushandelten. Dieser Preisunterschied um das Zwanzigfache ist ein extremes Beispiel, aber es zeigt deutlich, dass Vergleiche der Fabrik-Listenpreise mit Holland zu stark überhöhten Kassenpreisen in der Schweiz führen.
Die Herstellungskosten, siehe Generikum, kosten maximal 2,50 €, bezogen auf den rabattierten Listenpreis noch immer 148,54 € oder das 59,4 fache.

Die Pharmaunternehmen handeln effizient, wenn sie Ärzte und Politiker und das Gesundheitswesen beeinflussen durch Geschenke oder Spenden. Die Großhändler und Apotheker (freie und Krankenhäuser) erhalten zwar nur Brosamen aber gesicherte Einkünfte. Deshalb ist die Freizügigkeit in Europa zum Schutze der Vorgenannten ausgenommen. Aus dem Urlaub in der Türkei oder Spanien dürfen zum Schutz nur Kleinmengen eingeführt werden.

Geschädigt sind allein die Versicherten, das Allgemeinwohl, dies steht nicht unter Strafe. Die Regierungsparteien werden zum Wohl des Volkes keine Änderung vornehmen.

Es geht um viel Geld und Macht.

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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