Soll PROKON zerschlagen werden

Oder wollen Sie eine langfristige Sanierung?

Sechswochen vor der Prokon Gläubigerversammlung sucht Carsten Rodbertus verzweifelt Vollmachten zur– Vertretung- , indem er alle Gläubiger anmailt. Die Frage der rechtmäßigen Verwendung ist zweitrangig. Seine Grundlage ist eine neu zu gründende Aktiengesellschaft. Auf der Homepage ist zu lesen:
„Von den 50.000 Aktien der PROKON AG im Nennwert von je einem Euro werden zurzeit jeweils eine Aktie von den drei Aufsichtsratsmitgliedern und dem Vorstand gehalten. Die restlichen 49.996 Aktien werden treuhänderisch verwaltet und gemäß der Satzung und dem Vertrag über ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen an die Darlehensgeber ausgereicht.“

Betroffene Mitbürger, mündige Kapitalgeber sollten sich Fragen stellen, prüfen und werten.

1. Wie sollen die Genussrechtsinhaber beteiligt werden. Aktien? Oder nur Nachrangdarlehen.
2. Wer kann Aktionär werden?
3. Warum wurde die Satzung der AG nicht veröffentlicht? Oder als Download abgerufen werden?
4. Wo bleibt der Vertrag über das qualifizierte Nachrangdarlehen, welche Modalitäten sind vorgesehen.
5. Wie sollen die Genussrechtsinhaber, die aussteigen wollen abgefunden werden.
6. Woher kommt das frische Geld? 50.000 € können nicht ausreichen.
7. Werden die Teilbereiche aufgespaltet.
7.a) Wo bleibt die P3000.
7.b) Die Projektierung von Windparks soll nun 40 Mio.€ jährlich erbringen.
7.c) Werden Kosten von Miete, Büromaterial, Investition, Afa, Personalkosten mit 10 Mio.€ jährlich richtig veranschlagt.
7.d) Es sind ca. 70 Mitarbeiter an 3 Standorten für die Projektierung zuständig.
Itzehoe 26
Potsdam 25
Mainz 19
8. Wo bleibt der vorsichtige Kaufmann, wenn weiterhin von Genussrechten von 1,45 Mrd. ausgegangen wird.
8.a) Wo bleiben die Gegenargumente gegen eine Abwertung der Genussrechte bis zu 70 Prozent.
8.b) Wie werden Genussrechtsinhaber ausgezahlt, wenn 700 Mio.€ gefordert werden sollten.
9. Nur ein schlüssiges Konzept mit einer Darstellung des Finanzplanes der angedachten AG mit Aussagen von frischem Kapital (Höhe und Investor) zu Alt-Genussrechtsinhabern, der Struktur, Organisation und Mitbestimmung kann Vertrauen schaffen.
10. Vertrauen können Herr Rodbertus und seine Getreuen nur aufbauen, wenn Herr Rodbertus seine Person zurücknimmt und maximal in einem Beratungsgremium (Beirat) sich einbringt.
11. Eine kompetente Geschäftsführung mit Verantwortlichkeiten und Stellenbeschreibung gegeben ist.
12. Die Pflichten und Rechten eines Aufsichtsrates und die Bestellung desselben Satzungsgemäß verankert wird. Dabei sind Mitarbeiter und Genussrechtsinhaber zusammen mit einer Stimmenmehrheit auszustatten. Derzeit besitzen Genussrechtsanteilinhaber 95% der Werte, die Mitarbeiter haben Wissen und brauchen, über die gesetzlichen Rechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz hinaus, eine Mitbestimmung im Aufsichtsrat. Eine Kapitalmehrheit des Investors sichert nicht die Akzeptanz und den Bestand, seine Mitbestimmung hat sich allein am zusätzlich eingebrachten Kapitalwert zu bemessen, nicht an einer bestmöglichen Verzinsung. Verbraucher- und Mitarbeiterrechte sind zu wahren, diese gewährleisten die notwendige Akzeptanz.

Eine Zerschlagung in Einzelteile und Ausplünderung
dient nicht den Mitarbeitern,
dient nicht den Genussrechtsinhabern,
dient allein dem neuen Kapitalinvestoren.

Wenn jemand von Zukunft und der Werthaltigkeit der PROKON überzeugt ist und die aufgeworfenen Fragen zur Zufriedenheit beantwortet werden, sollten sich die bestehenden Gruppen zum eigenen Wohle annähern und verständigen können.

Die 75.000 Genussrechtsinhaber müssen ihre Forderung rechtzeitig anmelden und vertreten.
Die Mitarbeiter aus Itzehoe, Magdeburg und die übrigen müssen Ihre Rechte wahren.

Herr Carsten Rodbertus, der abberufene Gesellschafter Geschäftsführer der am 6.5.14 gelöschten PROKON GmbH, kann auf alle aufgeworfenen Fragen fundiert antworten, wird es geschehen? Wird er die Größe besitzen.

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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