Neue Parkraumbewirtschaftung
Umsetzung ab Februar

Die neuen Preise gelten ab Februar.   Archivfoto | Foto: Jörg Vorholt
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Die Stadt Oberhausen hat in der Ratssitzung vom 16. Dezember ein neues Parkraumbewirtschaftungskonzept beschlossen. Zur Umsetzung dieses Parkraumbewirtschaftungskonzeptes tritt zum 1. Februar eine neue Parkgebührenordnung in Kraft.

Ein Teil dieser Parkgebührenordnung betrifft das Bewohnerparken für Personen in bereits bestehenden und in neuen Parkquartieren im Stadtbezirk Alt-Oberhausen und Sterkrade. Durch diese Veränderung der Bewirtschaftungsgebiete wurden auch die Bewohnerparkzonen an die neuen Gebiete angepasst.
Die Bewohnerparkausweise für die Bewohnerparkquartiere Alt-Oberhausen Bezirk 4 (östlich der Mülheimer Straße) Alt-Oberhausen Bezirk 5 (Bereich Styrum) und Sterkrade Bezirk 1 können ab sofort online im Serviceportal der Stadt Oberhausen beantragt, bezahlt und zu Hause ausgedruckt werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Beantragung in einer der drei Bürgerserviceeinrichtungen im Rathaus Oberhausen, Schwartzstraße 72, im Technischen Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66 sowie sowie im Rathaus Osterfeld, Bottroper Straße 183.
Bereits früher ausgestellte Bewohnerparkausweise für die erstmals bewirtschafteten Straßenzüge in den vorgenannten Parkbezirken werden kostenlos in den Bürgerserviceeinrichtungen verlängert.
Weitere Informationen zur Beantragung und Bezahlung von Bewohnerparkausweisen und den neuen Parkzonen finden Bürger auf dem Serviceportal der Stadt Oberhausen unter www.serviceportal.oberhausen.de .
Die Stadt Oberhausen weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Möglichkeit der Onlinebeantragung des Bewohnerparkausweises mit dem Print@home Verfahren hin.

Autor:

Jörg Vorholt aus Oberhausen

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