Zwei Millionen Corona-Hilfe
Förderung für Kreative, Sport und Freizeit

Die Corona-Pandemie hat die wirtschaftlichen Strukturen Deutschlands massiv getroffen. Viele kleine und große Unternehmen, Vereine und Selbstständige stehen vor großen wirtschaftlichen und sogar vor existentiellen Herausforderungen. Mittlerweile gibt es zahlreiche Förderprogramme des Bundes und des Landes und mit dem aktuell in der Gesetzgebung befindlichen Konjunkturpaket der Bundesregierung viele mögliche Unterstützungsleistungen.
Dennoch können viele Oberhausener Akteure nicht oder nur unzureichend von den Bundes- und Landesmitteln partizipieren. Insbesondere in den Bereichen Kultur, Sport, (Kreativ-) Wirtschaft, Freizeit, Tourismus und Event gibt es viele Akteure, die dringend Unterstützung benötigen.
Der Rat der Stadt hat ein Sofortprogramm für Freizeit, Tourismus und Event beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Sonderförderung „Corona“ und der damit einhergehenden Verteilung von Mitteln in Höhe von fast 2 Millionen Euro beauftragt.
Für Projekte wie Veranstaltungen, Aufführungen, Dienstleistungsangebote, Produktionskonzepte und andere, für die es keine Bundes- oder Landesmittel gibt, werden insgesamt 700.000 Euro zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Vereine aus den Bereichen Kultur und Sport, Unternehmen und Solo-Selbstständige aus Kreativwirtschaft, Freizeit, Tourismus, vorausgesetzt, es besteht kein Anspruch auf Bundes-Landesfördermittel - außer Kurzarbeitergeld. Die Förderhöhe beträgt 80 Prozent des benötigten Förderbedarfs, maximal 20.000 Euro.
In einem Notfallfonds sind zudem 900.000 Euro enthalten, von dem gemeinnützige Organisationen und Unternehmen aus den Bereichen Sport, Kultur, Kreativwirtschaft, Tourismus und Freizeit partipizieren können. Zu den Antragsberechtigten gehören unter anderem Schausteller sowie Unternehmen und Betriebe aus den Bereichen Gastronomie oder Hotel, vorausgesetzt der Verlust an Einnahmen oder die Steigerung nicht vermeidbarer Kosten betragen mindestens 15 Prozent weniger oder mehr als im Vorjahr und sind unverschuldet durch die Pandemie entstanden. Auch hier gibt's maximal 20.000 Euro.
Im Rahmen eines Härtefallfonds für Solo-Selbstständige werden Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 300.000 Euro gewährt. Es handelt sich um Unterstützung für Solo-Selbstständige, die bisher keine Unterstützung von Bund und Land erhalten konnten und in existenzielle Not geraten sind. Antragsberechtigt sind Künstler der darstellenden Künste, Musiker, bildende Künstler, soloselbstständige Veranstaltungstechniker oder Bühnenarbeiter, für die kein Anspruch auf Bundes- oder Landesfördermittel besteht, aber den unverschuldeten Einnahmenverlust von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu verkraften haben. Die Förderhöhe beträgt bis zu 2.000 Euro im Monat, die Dauer der Förderung drei Monate.
Für die Übernahme von Eigenanteilen, die bei Bundes- und Landesförderung im Rahmen von Förderprogrammen zur Überwindung der Corona-Pandemie notwendig sein sollten, werden Mittel in Höhe von insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Antragsberechtigt sind Betriebe, Einrichtungen und Vereine aus den Bereichen Kultur und Sport sowie Unternehmen aus Kreativwirtschaft, Freizeit und Tourismus. Nicht antragsberechtigt sind Konzerne, die überwiegend international wirtschaftlich aktiv sind, Handels- und Dienstleistungsketten sowie Unternehmen, die einen Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro und mehr als 50 Beschäftigte haben.
Das Förderprojekt des Bundes oder Landes, für welches die Förderung des Eigenanteils beantragt wird, muss im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen. Die Förderhöhe beträgt höchstens 20.000 Euro.
Der Antrag ist über das Serviceportal der Stadt Oberhausen unter folgendem Link zu erstellen: https://obhsn.de/sonderfoerderung-corona
Im Anschluss muss der Antrag ausgedruckt, unterschrieben und mit den erforderlichen Anlagen per Post versendet werden. Die Antragsfrist endet am 30. November 2020.

Autor:

Karin Dubbert aus Oberhausen

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