Grüne Umweltzone

Die Umweltzone Ruhrgebiet wird ab dem 1. Juli 2014 auf die grüne Plakette umgestellt. Während in anderen Teilen der Republik diese Regelung bereits seit Anfang 2013 gilt, wird es nun auch in den meisten Umweltzonen in NRW zu dieser Regelung kommen. Grund für die Verschärfung sind die immer noch hohen Belastungen durch Feinstaub und Stickstoffdioxid.

Die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH wird ab Mitte Juni die Änderung der Beschilderung vornehmen, um pünktlich zum 1. Juli mit dem Wechsel der ca. 270 Schilder fertig zu sein. Zuständig für die Beschilderung sind die jeweiligen Städte, für den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, der die rechtliche Grundlage für das Umschalten von gelb auf grün ist, ist es die Bezirksregierung Düsseldorf.
Betroffen sind in Oberhausen ca. 6.000 Fahrzeuge mit einer gelben Plakette. Seit der Änderung des Bußgeldkatalogs am 1. Mai 2014 werden bei der Einfahrt in die Umweltzone ohne gültige Plakette 80 Euro fällig.

Ausnahmen noch möglich

Es ist aber weiterhin möglich, unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Dazu muss das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2008 auf den Halter zugelassen und eine Nachrüstung eines Dieselruß-Partikelfilters nicht möglich sein. Die Nicht-Nachrüstbarkeit muss von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle (TÜV) bescheinigt werden. Außerdem muss ein triftiger Grund für das Befahren der Umweltzone vorliegen. Gründe wären z. B. Fahrten für notwendige Arztbesuche oder zur Belieferung von Baustellen oder Fahrten von Berufspendlern, wenn Alternativen nicht zur Verfügung stehen. Die Ausnahmegenehmigungen können beim Bereich Bürgerservice, öffentliche Ordnung im Technischen Rathaus in Sterkrade beantragt werden.

Autor:

Jörg Vorholt aus Oberhausen

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