In den Schulferien Geld verdienen

Foto: Peter Hadasch

Arbeiten gehen, während Mitschüler oder Kommilitonen die Sommerferien genießen? Eine bessere Idee, als es auf den ersten Blick erscheint. Denn damit lässt sich das meist schmale Budget aufbessern. Und erste Erfahrungen in der Arbeitswelt gibt es quasi gratis.

Doch das sollten junge Jobber vorab wissen. Mit 15 Jahren erlaubt: Ab dem vollendeten 15. Geburtstag dürfen sich Jugendliche generell einen Ferienjob suchen, um ihr Taschengeld aufzubessern. Noch früher erlaubt ist es nur mit Ausnahmen.
Ab dem 13. Lebensjahr dürfen Schüler mit Einwilligung der Eltern für maximal zwei Stunden pro Tag in bestimmten Bereichen unter altersgerechten Bedingungen arbeiten. Das sind zum Beispiel Jobs wie Babysitten, Zeitungen/Werbung verteilen, Nachhilfe geben, Gartenarbeit sowie Tätigkeiten als Einkaufshilfe oder in der Tierbetreuung.
Zeitdauer genau festgelegt: Ab 15 Jahren dürfen Schüler maximal acht Stunden (ohne Pausen gerechnet) pro Tag arbeiten. Allerdings muss die Arbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr liegen.
Zwischen zwei Arbeitstagen müssen zwölf Stunden Pause liegen (Ausnahmen nur in der Gastronomie). Insgesamt dürfen höchstens 35 bis 40 Stunden in eine Woche fallen und der Ferienjob muss auf maximal vier Wochen begrenzt bleiben.
Sonderstellung für Studenten: Da sie in den allermeisten Fällen bereits 18 Jahre und älter sind, gelten für sie die gesetzlichen Bestimmungen für Erwachsene.

Besondere Regelungen

Das Arbeiten am Wochenende, also an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist Schülern nicht gestattet. Ausnahmen davon gelten nur für Arbeitgeber wie Gaststätten, Verkaufsstellen, Krankenhäuser, in der Landwirtschaft oder in Privathaushalten.
Christiane Fern, Leiterin der Agentur für Arbeit Oberhausen, hält es für eine gute Idee, in den Sommer- oder Semesterferien zu jobben: „Wenige Jugendliche werden für sechs Wochen verreisen. Die verbleibende Zeit zuhause kann schnell langweilig werden. Mal ganz abgesehen davon, dass ein Ferienjob prima die Finanzen aufbessert, macht dieser auch aus einem anderen Grund Sinn. Denn er ist wie eine Art Probelauf für die spätere Arbeitswelt. Ob Pünktlichkeit, Disziplin, Engagement - ein Ferienjob ist ein Vorteil für später. Vielleicht kann man auch schon mal in den künftigen Lehrberuf reinschnuppern und Erfahrungen sammeln. Und auch für die anstehende Bewerbung sind solche Jobs gut. Sie zeugen vom Fleiß des Bewerbers. Er hätte ja in den Ferien ebenso gut einfach nichts tun können.“

Einen Ferienjob finden

Häufig ergibt er sich durch „Vitamin B“ - will heißen: die Beziehungen der Eltern, Verwandten und Bekannten. Also ruhig im Familienkreis nachfragen und Interesse bekunden. Auch über das Internet kann nach einem Ferienjob gesucht werden. Seriöse Angebote gibt es unter anderem bei www.ferienjobs4you.de. Das Jobportal für Schüler und Studenten bietet Infos, Tipps, Foren und viele Jobangebote.
Gesucht werden kann auch über www.schuelerjobs.de. Dieses Portal gibt es seit 1999 und wendet sich gezielt an Schülern. Auch gut: Aushänge suchen oder selbst aushängen (zum Beispiel am Schwarzen Brett im Supermarkt) oder direkt bei Firmen und Geschäften fragen.“

Vorsicht vor schwarzen Schafen

Nicht in Fallen tappen: Es ist nur bedingt ratsam, sich über Zeitungsinserate einen Ferienjob zu suchen. Dort lauern schwarze Schafe. Unbedingt Hände weg vor Jobgeboten, in denen man angeblich „ganz schnell und ohne großen Aufwand viel Geld verdient“. Sie sind in den meisten Fällen unseriös.
Geld: Für Schülerjobs werden meist nicht so hohe Stundenlöhne gezahlt, dass man sich darum Gedanken machen muss. Zur Absicherung aber hier die Freibeträge für Einkommenssteuer, Kindergeld und Bafög: Bei der Einkommensteuer liegt die Freigrenze bei 7664 Euro pro Jahr.
Das Kindergeld bleibt bis zu einer Einkommenshöhe des Kindes von 8004 Euro (im gesamten Kalenderjahr) unangetastet. Studenten, die Bafög beziehen, dürfen bis zu 4206 Euro pro Jahr verdienen, damit ihr Anspruch bestehen bleibt.
Keine Sozialabgaben: Wer bis zu maximal 50 Tage im Jahr in den Ferien arbeitet, muss keinen Beitrag zur Sozialversicherung zahlen.
Bestehender Versicherungsschutz: Schüler und Studenten sind in den Ferienjobs gesetzlich unfallversichert. Und zwar während der Arbeitszeit und auf dem Hin- und Rückweg. Die Kosten der Versicherung muss der Arbeitgeber zahlen. Wichtiger Hinweis: Bei einem Job bei Privatpersonen diesbezüglich nachfragen. Da wird er mitunter vergessen.

Autor:

Klaus Bednarz aus Dinslaken

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