Inzidenz-Wert über 50
Maskenpflicht in den einschlägigen Einkaufszonen

Archivfoto

Aufgrund des gestiegenen Inzidenz-Wertes auf über 50 hat die Stadt Oberhausen mit heutigem Datum eine Allgemeinverfügung erlassen, die auf Grundlage des §15a Coronaschutzverordnung eine Maskenpflicht in den einschlägigen Einkaufszonen anordnet.

Für Oberhausen sind diese wie folgt festgelegt:

a. Stadtbezirk Sterkrade:
· Bahnhofstraße (einschließlich „Kleiner Markt“) zwischen Eugen-zur-Nieden-Ring und Ostrampe
· Steinbrinkstraße zwischen Eugen-zur-Nieden-Ring und der Kreuzung Friedrichstraße/Eugen-zur-Nieden-Ring
· Der gesamt Bereich (inklusive Parkplatz) am Sterkrader Tor.

b. Stadtbezirk Osterfeld:
· Gildenstraße zwischen Marktplatz Osterfeld und Bottroper Straße

c. Stadtbezirk Alt-Oberhausen:
· Marktstraße zwischen Mülheimer Straße und Friedrich-Karl-Straße
· Elsässer Straße zwischen Marktstraße und Poststraße inklusive Friedensplatz
· Langemarkstraße zwischen Helmholtzstraße und Friedensplatz

d. Neue Mitte Oberhausen (CentrO):
· CentrO-Promenade begrenzt durch den Platz der Guten Hoffnung und den Luise-Albertz-Platz

Autor:

Jörg Vorholt aus Oberhausen

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