Ohne Anmeldung keine EEG-Vergütung
Solarstromanlagen bis Ende Januar bei Bundesnetzagentur anmelden!

Nur noch bis Ende Januar 2021 können bereits laufende Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher fristgerecht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nachgemeldet werden. „Wer dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen ist, sollte dies unbedingt innerhalb der Frist nachholen. Sonst droht das Einfrieren der EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom“, erläutert Dipl. Ing. Martina Zbick, Energieberaterin der Verbraucherzentrale NRW in Oberhausen. Zu diesem Schritt seien alle Betreiber verpflichtet, deren Anlage mit dem allgemeinen Stromnetz verbunden ist.
Dies gelte auch für alte Anlagen, die schon lange laufen und auch für Anlagen, die bereits vor Einführung des neuen Marktstammdatenregisters 2019 im vorherigen Anlagenregister bei der Bundesnetzagentur eingetragen waren.

„Wer sich verspätet und seine Altanlage erst im Februar oder sogar noch später anmeldet, der muss unter Umständen Bußgeld zahlen. Auch die EEG-Vergütung fließt erst dann wieder, wenn die Anlage angemeldet wurde“, so die Energieexpertin.

Grundsätzlich gilt: Neue Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher müssen ebenfalls ins Marktstammdatenregister eingetragen werden. Dafür gilt eine Frist von einem Monat ab Inbetriebnahme.
Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist online abrufbar unter www.marktstammdatenregister.de

Weitere Informationen zum Marktstammdatenregister finden Interessierte auch unter www.verbraucherzentrale.nrw/marktstammdatenregister.
Termine für eine kostenlose Telefon- oder Video-Beratung gibt es unter 0208 – 911 086 30 oder unter 0211 / 33 996 555 und www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.

Autor:

Energieberatung Verbraucherzentrale Oberhausen aus Oberhausen

Paul Reusch Str. 34, 46045 Oberhausen
+49 208 91108630
oberhausen.energie@verbraucherzentrale.de
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