Personenbezogener Behindertenparkplatz?

Im Jahre 2012 habe ich von der Stadt Oberhausen einen Behindertenparklatz vor der Haustüre eingerichtet bekommen. Jedoch kommt es häufiger vor, dass er unberechtigterweise genutzt wird. Dies war auch am 07.08.2015 abends wieder der Fall. Normalerweise sollte sich das Ordnungsamt um diese Fälle kümmern, doch sie verweisen meistens auf die Polizei und umgekehrt - letztendlich wird einem in den meisten Fällen von der Polizei geholfen, wie auch an diesem Abend. Die Polizisten vor Ort fertigten einen Strafzettel in Höhe von 35 Euro, nachdem sie den Falschparker in der näheren Umgebung nicht ausfindig machen konnten. Auf die Frage wo wir denn nun unser Auto parken sollen, bekamen wir die Antwort, dass es nicht im öffentlichen Interesse sei, den Wagen abschleppen zu lassen. Dies wäre nur der Fall, wenn der PKW den Bürgersteig blockieren würde, sodass nicht mal mehr ein Kinderwagen vorbei kommt. Nach weiteren Diskussionen musste mein Mann unser Auto woanders parken. Da stellt sich mir die Frage, worin der Sinn eines personenbezogenen Parkplatzes liegt.

Autor:

Marion Schupmann aus Oberhausen

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