Ablehnung gegen Windrad

Die Errichtung des geplanten Windrads durch die Stadt Mülheim auf der Kolkerhof-Deponie am Ruhrbogen beschäftigte einmal mehr die Stadtpolitik. Umweltausschuss, Planungsausschuss, Bezirksvertretung Alt Oberhausen und der Rat der Stadt nahmen dazu jetzt eine Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

In dieser Vorlage hatte Oberbürgermeister Daniel Schranz seine eindeutig ablehnende Haltung gegenüber dem Genehmigungsverfahren und der Errichtung der Windkraftanlage formuliert. Der Schutz der Gesundheit der Bürger stand dabei an erster Stelle, gleichzeitig bemängelte er, dass "eine Einzelfallbetrachtung nach den Vorgaben des Windenergieerlasses nicht stattgefunden" habe. Ebenfalls sei eine Abschaltautomatik in der Anlage nicht vorgesehen, von der "unvermeidbaren, erheblichen Beeinträchtigung der Ruhraue durch den Eingriff in das Landschaftsbild" ganz zu schweigen. Auch habe die wichtige Erholungsfunktion des Gebietes zwischen Ruhrpark, Ruhraue und der ehemaligen Halde Alstaden auch vor dem Hintergrund der nur wenigen Naherholungsgebiete in Alt-Oberhausen keinerlei Berücksichtigung gefunden.
Über diese grundsätzliche Ablehnung hinaus wird die Verwaltung in einer Stellungnahme, die im Rahmen der so genannten Behördenbeteiligung an die Stadt Mülheim abzugeben ist, jedoch Forderungen für den Fall einer Realisierung der Windenergieanlage stellen. So fordert die Stadt beispielsweise die planungsrechtliche Einordnung des Standortes, die Auswirkungen der Windenergieanlage auf das Stadtgebiet, Angaben zu Schall- beziehungsweise Lärmimmission, zu Schattenwurf und Lichteffekten sowie zur Auswirkung auf Natur und Landschaft, inklusive Erholungsfunktion und Landschaftsbild.

Ebenso wird die Stadt in ihrer Stellungnahme darauf verweisen, dass die Errichtung des Windrades mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden ist, die nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) kompensiert werden müssen. Gemäß der Vorlage erfolgt die Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das "Schutzgut Landschaft" auf der Grundlage des Windenergie-Erlasses NRW von 2015.

Kompensationszahlung in Höhe von 25.000 Euro

Darin wird das Verfahren zur Bewertung des Landschaftsbildes nach den Kriterien Eigenart, Vielfalt und Schönheit vorgegeben, das für jede betroffene Landschaftsbildeinheit vorzunehmen ist. Die Kompensation erfolgt dann über die Zahlung einer Summe X, die für Oberhausen mit einer Größenordnung von rund 25.000 Euro angegeben wird. Dieses Ersatzgeld ist - gesetzlich vorgeschrieben - zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwenden, die möglichst in räumlicher Nähe zum Ort des Eingriffs umgesetzt werden müssen.
Die Verwaltung ist sich dessen bewusst, dass die Rechtssicherheit zur Errichtung des Windrades bei der Stadt Mülheim liegt. Der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP), der bereits im Jahr 2008 aufgestellt und von allen Anrainerstädten - Mülheim, Essen und Oberhausen - unterschrieben worden ist, sieht das "Antragsgrundstück", wie es im Verwaltungsdeutsch heißt, als "potenzielle Konzentrationszone für Windenergieanlagen" vor. OB Daniel Schranz OB Daniel Schranz reagiert ablehnend auf das Windrad. Foto: Jörg Vorholt Wie Umweltdezernentin Sabine Lauxen im Planungsausschuss bekannt gab, hat die Stadt Mülheim für Mittwoch, 12. Oktober, einen Informationsabend geplant. Dieser beginnt um 18 Uhr in der Kirchengemeinde Alstaden an der Bebelstraße 234. TERMIN

Autor:

Klaus Bednarz aus Dinslaken

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