CETA nicht verboten, aber..

mit sehr, sehr harten Auflagen verbunden.

Danach muss die Bundesregierung die geplante vorläufige Anwendung jederzeit auch im Alleingang beenden können.

Der gemischte Ausschuss muss demokratisch rückgebunden sein und die vorläufige Anwendung darf sich ausschließlich auf den EU-Teil beziehen.

Investitionsschutzgerichte sind ausgenommen.

Es wird spannend. Deutschland muss am 18.10.2016 damit ein VETO-Recht in Brüssel einbringen.

Ist dies vorgesehen? Ist dies möglich?

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

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