Einstweilige Verfügung gegen Karacelik

Das Landgericht Duisburg hat am 16. Juli eine einstweilige Verfügung gegen das OGM Aufsichtsratsmitglied und Fraktionsvorsitzenden der „Linke Liste Oberhausen“, Yusuf Karacelik, erlassen.

Oberhausen. Laut Unterlassungsverfügung des Landgerichts Duisburg ist es Yusuf Karacelik unter Androhung einer Ordnungsstrafe im Falle der Zuwiderhandlung verboten, in Bezug auf Hartmut Schmidt zu behaupten:
„(im Zuge der laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wird überprüft, ob Organversagen vorliegt)…Herr Schmidt steht selbst im Fokus der Ermittlungen…“.
Yusuf Karacelik hatte mit der ihm nun vom Landgericht Duisburg verbotenen Behauptung die Einberufung einer Sondersitzung des OGM Aufsichtsrates erwirkt.
„Die Entscheidung des Landgerichts Duisburg verdeutlicht, dass Yusuf Karacelik die Unwahrheit gesagt hat. Seine Falschaussage hatte offenkundig politische Gründe. Mit ihr sollte meine persönliche Glaubwürdigkeit untergraben und mein Ansehen in der Öffentlichkeit beschädigt werden. Dafür hat das Gericht nun eine klare Antwort gefunden“, äußert sich Hartmut Schmidt zur Unterlassungsverfügung. „Fassungslos macht mich allerdings, dass diese unwahren Behauptungen wider besseren Wissens selbst von der Fraktionsspitze der CDU Oberhausen mitgetragen werden“, so Schmidt weiter.
CDU-Fraktionschef Daniel Schranz meint, dass es wohl kaum die Opposition sei, die sich in diesem Zusammenhang rechfertigen müsse und zeigt kein Verständnis für die Anschuldigung durch Schmidt. Schranz: „Man sollte das politisch diskutieren und nicht zu Gericht rennen, das hilft wenig.“

Autor:

Jörg Vorholt aus Oberhausen

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