Winterdienst in Ratingen
Die kalte Jahreszeit kann kommen

Erste Bürgerpflicht! | Foto: LK-Archiv

Ratingen. Pünktlich zum meteorologischen Winteranfang (1. Dezember) ist es kalt geworden, auch in Ratingen. Und wie immer haben die Kommunalen Dienste der Stadt umfassende Vorkehrungen für den Winterdienst getroffen. „Unsere Mitarbeiter sind in Rufbereitschaft, um die Straßen bei Bedarf von Schnee und Eis zu befreien – wenn nötig, im Dauereinsatz. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat höchste Priorität“, sagt Michaela Maurer, Leiterin des Amtes für Kommunale Dienste. Regelmäßig werden Wetterdaten eingeholt, um auf mögliche Gefahrenlagen unmittelbar reagieren zu können.

Mit dem Winterdienst kommen die Kommunalen Dienste ihren gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherheitspflichten in den verschiedenen städtischen Bereichen nach. So gibt es einen Straßenwinterdienst, einen Winterdienst für die öffentlichen Park- und Grünanlagen sowie einen für die Ratinger Friedhöfe. Insgesamt 104 städtische Mitarbeiter befinden sich in Rufbereitschaft für den Winterdienst.

Auf den Ratinger Straßen

51 Mitarbeiter stehen bereit, um bei Wintereinbruch mit den Räum- und Streufahrzeugen, aber auch per Hand, insgesamt rund 328 Kilometer an Fahrbahn in Ratingen von Schnee und Eis zu befreien. Dazu gehört auch der Winterdienst an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse. Die Gehwege müssen frei von Schnee und Eis sein, damit man die Haltestellen erreichen und gefahrlos ein- und aussteigen kann. In jeweils zwei Schichten sind die Mitarbeiter mit vier Lkws, einem Multicar und einem Unimog unterwegs, um Sole und Salz zu streuen. Hinzu kommen zehn Pritschenwagen für Mitarbeiter, die per Hand Salz streuen – dort, wo die großen Fahrzeuge nicht hinkommen. Der Zwei-Schicht-Dienst auf Ratingens Straßen beginnt um 3.30 Uhr und endet um 21.30 Uhr.

Als fahrradfreundliche Stadt haben die Kommunalen Dienste natürlich auch die Radwege im Blick und versuchen nach Kräften, hier zu helfen, sobald die wichtigen Straßen geräumt und gestreut sind.

Winterdienst Stadtgrün

43 Mitarbeiter sind in diesem Jahr im Winterdienst der Abteilung Stadtgrün im Einsatz, wenn die Gehwege in Parkanlagen oder vor städtischen Liegenschaften von Schnee und Eis befreit oder frei gehalten werden müssen. Dabei kommen auf langen Gehwegstrecken Kommunalschlepper mit Anbaugeräten (Streuer und Schneebürste) zum Einsatz; kürzere und schmalere Einsatzstellen werden auch hier manuell durch den Einsatz von handgeführten Geräten (zum Beispiel Agria-Einachsschlepper, Kehrbesen, Streuwagen) von Schnee und Glätte befreit.

Um die Umwelt zu schützen, kommen im Bereich Stadtgrün nur abstumpfende Streumittel zum Einsatz. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden. Darüber hinaus sind die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten von Eis und Schnee frei zu halten. Nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen oder an gefährlichen Stellen – zum Beispiel bei Eisregen, an Treppen, Rampen, Brückenauf- und –abgängen oder bei starkem Gefälle – dürfen Sole und Salz eingesetzt werden.

Winterdienst auf Friedhöfen

Für die Durchführung des Winterdienstes auf Friedhöfen in Ratingen sind insgesamt zehn Mitarbeiter eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es, im Rahmen der allgemeinen Streupflicht die Bürgersteige außerhalb der Friedhöfe zu räumen. Um einen reibungslosen Bestattungsbetrieb sicherzustellen, ist es auch erforderlich, die Hauptwege auf den Friedhöfen sowie den Zugang zu den Kühlzellen, Trauerräumen und Kapellen von Schnee und Eis zu befreien. Eingesetzt werden dabei Geräte wie Schneebesen, Schneeschild und auch eine Schneefräse, bei großen Schneemengen werden die Friedhofsparkplätze auch mit einem Radlader geräumt. Hier beginnt die Rufbereitschaft um 6 Uhr und endet um 20 Uhr, auch an den Wochenenden.

Die Silos sind voll

Im städtischen Zentralmateriallager in Tiefenbroich werden rund 150 Tonnen Salz gelagert. Außerdem stehen auf dem Gelände des Baubetriebshofs an der Sandstraße zwei Holzsilos mit einem Fassungsvermögen von jeweils 400 Tonnen Salz. Diese beiden Silos sind derzeit randvoll. Darüber hinaus lagern in der Solemischanlage auf dem städtischen Zentralmateriallager 28.000 Liter Natriumchloridlösung. Diese Lösung wird beim Streuvorgang mit dem Salz vermischt und auf die Straße aufgebracht.

Winterpflichten der Bürger 

Aber nicht nur die Stadt Ratingen hat Winterdienstpflichten. Auch Grundstückseigentümer müssen bei Schnee und Eis auf sämtlichen Geh- und Fußwegen den Winterdienst durchführen. Diese Pflicht kann auch Dritten übertragen werden. Hierfür sollten jedoch klare vertragliche Regelungen vorhanden sein.

Um Unfälle zu vermeiden, müssen die Bürgersteige und Gehwege umgehend nach jedem Schneefall in einer Breite von ca. 1,50 Meter geräumt und bei Glätte sofort (durch abstumpfende Mittel, Streusalz nur bei besonderen Gefahrenstellen wie Treppen oder Rampen) bestreut werden. Der Schnee sollte zwischen Gehweg und Grundstück angehäuft werden, damit Fußgänger und Fahrzeuge möglichst wenig gefährdet oder behindert werden.

Bei der Schnee- und Glättebeseitigung sind folgende Zeiten einzuhalten:

  • tagsüber (7 bis 20 Uhr) muss der Schnee nach Beendigung des Schneefalls bzw. die Eisglätte nach dem Entstehen der Glätte beseitigt werden,
  • abends (nach 20 Uhr) gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Grundsätzlich dürfen nur abstumpfende Mittel, wie zum Beispiel Sand, Granulat oder Splitt benutzt werden. Streugutreste sind nach dem Abtauen unverzüglich zu beseitigen, um ein Rutschen hierauf zu vermeiden.

Autor:

Lokalkompass Ratingen aus Ratingen

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