Dichtheitsprüfung/Kanal-TÜV: Bürgerinfo-Leider immer noch nicht allen klar geworden

Situation in Havixbeck (Skizze). Auch der Leitungsabschnitt zwischen Grundstücksgrenze und öffentlichem Kanal (Grundstücksanschlussleitung) liegt in der Verantwortung des Grundstückseigentümers. | Foto: Roland Schmidt, Sprecher der BI Havixbeck-Hohenholte
  • Situation in Havixbeck (Skizze). Auch der Leitungsabschnitt zwischen Grundstücksgrenze und öffentlichem Kanal (Grundstücksanschlussleitung) liegt in der Verantwortung des Grundstückseigentümers.
  • Foto: Roland Schmidt, Sprecher der BI Havixbeck-Hohenholte
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Bürgerinitiative
Alles-dicht- in-Havixbeck-und-Hohenholte

Bürgerinformation Nr. 3 / 2013

In den vergangenen 3 Wochen haben wir Ihnen den derzeitigen
Sachstand und die Forderungen der Bürgerinitiative an den Rat der
Gemeinde Havixbeck nähergebracht. In vielen Einzelgesprächen
haben wir erfahren, dass die Sachlage in der derzeitigen Abwassersatzung
in Bezug auf die Grundstücksanschlüsse noch nicht allen
Bürger/innen klar geworden ist.
Mit der nachfolgenden, überarbeiteten Zeichnung möchten wir dies noch einmal klar und deutlich aufzeigen.

(siehe Bild/Skizze)

Wir fordern den Gemeinderat auf:


1. die zu erwartende Rechtsverordnung bürgerfreundlich in eine Havixbecker
Entwässerungssatzung umzusetzen und auch in Zukunft keine
Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen – außer bei begründetem
Verdacht – vorzusehen.

2. Die Gemeinde Havixbeck soll künftig die im Straßenraum befindlichen
Grundstücksanschlussleitungen im Rahmen der Selbstüberwachungs –
Verordnung Kanal (SüV Kanal) mit überwachen, prüfen und gegebenenfalls
sanieren. Die Untersuchungs- und Sanierungskosten sollen als ansatzfähige
Kosten (§ 53 c Satz 2 N.4 LWG NRW n.F.) in die Abwassergebühr einfließen
und umgelegt werden. Die einzelnen Passagen der Entwässerungssatzung sind
entsprechend anzupassen.

Begründung:

1) Die Gemeinde erstellt den Grundstücksanschluss. Der Grundstückseigentümer
hat keinen Einfluss auf die Ausführung und konnte auch
nicht die Ordnungsmäßigkeit überprüfen. Er hat nur die
Erstellungskosten mit Übernahme des Grundstücks an die Gemeinde
gezahlt.

2) Die Grundstücksanschlussleitungen liegen im öffentlichen
Straßenraum und sind dort Einflüssen ausgesetzt, die nicht vom
Grundstückseigentümer zu verantworten sind. ( Schwerlastverkehr,
Wurzeleinwuchs durch gemeindeeigene Bäume, Verlegung von
Versorgungsleitungen durch Post, Wasser- und Elektroversorger
u.v.a.m.).

3) Im Rahmen der regelmäßigen Prüfung der Hauptkanäle (SüwV
Kanal) kann die Gemeinde diese Grundstücksanschlüsse problemlos
mit prüfen und im Sanierungsfall mit in Auftrag geben.

4) Hierdurch wird die Verwaltung erheblich entlastet, da nicht bei jedem
Grundstückseigentümer das Einverständnis eingeholt werden muss
und eine aufwendige Einzelabrechnung entfällt.

5) Die für die Prüfung und eventuellen Reparaturen anfallenden Kosten
sind wie in 50% aller anderen Gemeinden über die Abwassergebühr
umzulegen, eine Ungleichbehandlung der Bürger in NRW wird somit
aufgehoben. Die entstehenden Kosten bewegen sich lt. Prof. Dr.
Hepcke bei 0,04 – 0,08 € pro cbm Abwasser/Jahr. Bei einem Vier–
Personen – Haushalt und ca.120 cbm Abwasser demnach 4,80 – 9,60
€ pro Jahr und Haushalt.

Mit Ihrer Unterschrift auf den ausliegenden Listen können Sie
unsere Forderung nach einer wirklich bürgerfreundlichen
Entwässerungssatzung unterstützen.

http://www.alles-dicht-in-havixbeck-und-hohenholte.de/

V.i.S.d.P. Rudolf Blomberg, Rolf Röschenkämper, Roland Schmidt

Siehe dazu auch:

Kanal-TÜV-Dichtheitsprüfung „»Wir werden keine Ruhe geben, bis das geregelt ist.«“

http://www.lokalkompass.de/recklinghausen/politik/kanal-tuev-dichtheitspruefung-wir-werden-keine-ruhe-geben-bis-das-geregelt-ist-d329927.html
----------------------

und wie wird das in Ihrer Gemeinde/Stadt gehandhabt?

Viele wichtige Informationen auch auf:

http://alles-dicht-in-nrw.de/

http://protest.alles-dicht-in.de/

Autor:

Uwe Gellrich aus Recklinghausen

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