Krebsfälle: Messergebnisse vom Marie-Curie-Gymnasium liegen vor

Foto: Michael Bührke/pixelio.de

Im Dezember 2013 wurde bekannt, dass mehrere Schülerinnen, die das Marie-Curie-Gymnasium besuchen, an Krebs erkrankt seien. Weil von Seiten einiger Eltern die Frage gestellt worden ist, ob gegebenenfalls Kontaminierungen im Schulgebäude ursächlich für die Erkrankungen sein könnten, hat die Stadt Recklinghausen Raumluft- und Materialproben in Auftrag gegeben. Die Auswertung liegt seit Montag, 3. Februar, vor und wurde mit dem Gutachter und dem Kreisgesundheitsamt sowie Vertretern der Stadt erörtert.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Räume des Marie-Curie-Gymnasiums weiter genutzt werden können.

Im Einzelnen: Bei den im Marie-Curie-Gymnasium durchgeführten Untersuchungen wurden für die krebserzeugenden schwerflüchtigen PAK ebenso für die PCB und PCP keine auffälligen Konzentrationen in Raumluft- und Baumaterialproben ermittelt.

Alle Konzentrationen unterschreiten den so genannten Gefahrenwert (Richtwert II), bei dessen Überschreitung eine Behörde unverzüglich handeln muss, weil gesundheitliche Risiken bestehen.

Bei der Konzentration von PCB spielt zusätzlich auch noch der so genannte Vorsorgerichtwert (Richtwert I) eine Rolle, der ebenfalls unterschritten wird. Dabei handelt es sich um einen Richtwert, der nach Möglichkeit unterschritten werden soll, aber nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition von empfindlichen Personen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen erwarten lässt.

Folgende Stoffe wurden in der nachfolgend aufgeführten Konzentration vorgefunden:

• Benzo(a)pyren (BaP): weniger als 1 Milligramm BaP/Kilogramm im Staub (Gefahrenwert: 100 Milligramm BaP/Kilogramm im Staub)
• PCB: 56,6 Nanogramm/Kubikmeter (Gefahrenwert: 3000 Nanogramm/Kubikmeter – Vorsorgerichtwert: 300 Nanogramm/Kubikmeter)
• PCP: kleiner 6 Nanogramm/Kubikmeter (Gefahrenwert: 1.000 Nanogramm/Kubikmeter)

Darüber hinaus wurden auch Verunreinigungen untersucht, die regelmäßig aus dem Außenbereich in den Neubau hineingetragen werden (unter anderem Tennenbelag/rote Asche). Hier gab es ebenfalls keine Hinweise darauf, dass durch diesen Eintrag eine relevante Schadstoffbelastung im Gebäude des Neubaus auftritt.

In zwei geruchsauffälligen Räumen im Altbau wurden Konzentrationen an Naphthalin und Naphthalin-ähnlichen Verbindungen sowie in einem Klassenraum im Neubau Konzentrationen für Alkylbenzole gefunden, die zwar den Vorsorgewert erreichen bzw. überschreiten, aber den Gefahrenwert unterschreiten.

• Naphthalin und Naphthalin ähnliche Verbindungen: 1. Raum: 14,5 Mikrogramm/Kubikmeter und 2. Raum: 11,8 Mikrogramm/ Kubikmeter (Gefahrenwert: 30 Mikrogramm/Kubikmeter – Vorsorgerichtwert: 10 Mikrogramm/Kubikmeter)
• Alkylbenzole: 110 Mikrogramm/Kubikmeter (Gefahrenwert: 1.000 Mikrogramm/Kubikmeter – Vorsorgerichtwert: 100 Mikro-gramm/Kubikmeter)

Da als Ursache für die Naphthalinwerte in den beiden Räumen im Altbau vorhandene alte Parkettkleber anzusehen sind, empfiehlt der Gutachter, dort Kontrollmessungen unter Berücksichtigung weiterer gleichartiger Räume unter Nutzungsbedingungen durchzu¬führen – das heißt beispielsweise, eine Stunde nach Abschluss einer Stoßlüftung der Räume.

Um nutzungsbedingte Ursachen (z.B. Bastelarbeiten) für das Auftreten der Alkylbenzole auszuschließen, sollen auch in dem Klassenraum im Neubau Kontrollmessungen durchgeführt werden.

Autor:

Lokalkompass Kreis RE aus Recklinghausen

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