Verbraucherzentrale fasst die wichtigsten Neuerung für 2014 zusammen

Mit dem Jahreswechsel treten wieder für die Verbraucher zahlreiche Änderungen in Kraft. Die Verbraucherzentrale NRW hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst. Foto: GG-Berlin/pixelio.de
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Das nächste Jahr bringt für Verbraucher gleich zu Beginn und in späteren Monaten zahlreiche Neuerungen. Die Verbraucherzentrale NRW hat wesentliche Änderungen zu Geld und Kredit, Energie und Verkehr, Pflege und Gesundheit, Lebensmittel und Ernährung, Internet und Kommunikation, Steuern und Recht sowie Einkommen und Abgaben zusammengestellt.

Zum 1. Februar des nächsten Jahres enden europaweit viele nationale Zahlungssysteme. Das betrifft vor allem Überweisungen und Lastschriften; ab dem Stichtag werden alle Zahlungen nach den SEPA-Regeln erfolgen. Um das einheitliche europäische SEPA-Verfahren zu etablieren, hat der europäische Gesetzgeber in einem genauen Zeitplan vorgegeben, wann die nationalen Zahlungssysteme nicht mehr zur Verfügung stehen dürfen. Künftig werden für den Zahlungsverkehr die IBAN (International Bank Account Number) und - zeitlich befristet - die BIC (internationale Bankleitzahl) bedeutsam sein.

Die bisherige Krankenversicherungskarte wird zum Jahreswechsel ungültig: Ab 1. Januar 2014 öffnet nur noch die elektronische Gesundheitskarte mit einheitlichem Logo, Chip und Foto die Tür zum Behandlungszimmer. So haben es der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung für die rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten vereinbart. Die neue Karte enthält vorerst nur die Stammdaten, die auch auf der bisherigen Karte enthalten waren: Name, Geburtsdatum, Adresse sowie Krankenversicherungsnummer. Neu ist jedoch ein Foto des Versicherten, um diesen besser identifizieren und Kartenmissbrauch eindämmen zu können.

Guthaben aus Wohn-Riester jederzeit nutzbar

Hartz IV-Bezieher bekommen mehr Geld. Der Standardbrief wird wieder teurer. Hingegen dürfen sich Riester-Sparer über verbesserte Konditionen bei der Finanzierung von Wohneigentum freuen. Riester-Sparer können bislang schon Guthaben für den Kauf oder den Bau der eigenen vier Wände nutzen. Ab 1. Januar 2014 nun kann beim Wohn-Riestern bestehendes Guthaben jederzeit verwendet werden, um die Schulden für die eigene Immobilie zu tilgen. Weitere Neuerung: Geld aus einem Riester-Vertrag darf ab dem Jahreswechsel auch für den altersgerechten Umbau einer selbst genutzten Immobilie genutzt werden.

Ab Januar 2014 müssen Pflegeheime die Pflegekassen darüber informieren, wie sie für ihre Bewohner die medizinische Behandlung und die Versorgung mit Arzneimitteln sicherstellen. Diese Informationen werden für Pflegebedürftige und deren Angehörige verständlich aufbereitet und im Internet veröffentlicht. Auch die Pflegeeinrichtungen müssen die Daten zur medizinischen Versorgung gut sichtbar aushängen, damit sie für Interessierte nachzulesen sind.

Online-Käufer müssen sich ab 13. Juni auf EU-weit gültige Regeln beim Shoppen im Internet einstellen. Wer im Internet bestellt - egal ob Bücher, Schuhe, Smartphones oder Elektrogeräte -, der kann ab 13. Juni 2014 auf EU-weit einheitliche Widerrufsregelungen bauen: Die Frist für einen Widerruf beträgt dann in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Der Widerruf muss ausdrücklich gegenüber dem Online-Anbieter erklärt werden.

Strompreis wird steigen

Die novellierte Energieeinsparverordnung bringt ab Mai 2014 in mehreren Schritten Neuerungen beim Energieausweis sowie bei Neubauten und Heizkesseln. Die Frist, bestimmte Photovoltaik-Anlagen nachzurüsten, läuft ab. Strom kostet wegen der erhöhten Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien mehr. Vermieter müssen für die korrekte Abrechnung der Betriebskosten geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte verwenden. Im Internet geschlossene Verträge zur Lieferung von Strom und Gas können Kunden ab Mitte Juni widerrufen.

Am 1. Juli 2014 sinken aufgrund einer EU-Verordnung wieder die Preise für Telefonate und Internetnutzung im EU-Ausland (Roaming). Dann gilt, dass dem Verbraucher für Anrufe in die Heimat höchstens 23 Cent pro Minute in Rechnung gestellt werden können. Wird man im Ausland angerufen, werden 6 Cent pro Minute fällig. Das Versenden einer SMS kostet noch 7 Cent, und ein Megabyte Datenvolumen bei der Nutzung des Internets schlägt höchstens noch mit 24 Cent zu Buche. Telefonanbieter müssen ihren Kunden ab dem Stichtag darüber hinaus ermöglichen, auf Reisen auch auf andere Gesellschaften zurückgreifen zu können. Ein Wechsel des Roaminganbieters muss dann jederzeit kostenfrei und unter Beibehaltung der Rufnummer möglich sein.

"Neues aus Flensburg"

Bahnbrechende Veränderungen stehen bei der Verkehrssünderkartei in Flensburg ab 1. Mai 2014 an. Wie bisher ist der Führerschein bei zu vielen Punkten weg. Aber anstelle der jetzigen Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es je nach Schwere des Vergehens nur noch 1, 2 oder 3 Punkte: einen Punkt für „schwere Verstöße“ - wie das Telefonieren mit dem Handy am Steuer oder das unzulässige Parken in einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung eines Rettungsfahrzeuges, zwei Punkte für „besonders schwere Verstöße“ - wie das Überfahren roter Ampeln und drei Punkte für „Straftaten“ - wie Unfallflucht und Trunkenheit am Steuer.

Schuldner können schneller den wirtschaftlichen Neuanfang starten - aber nur, wenn sie hohe Hürden überwinden. Wer privat pleite ist, muss sich ab 1. Juli 2014 auf Neuerungen im Verbraucherinsolvenzverfahren einstellen. Für die meisten Schuldner fast unüberwindbare hohe Hürden hat der Gesetzgeber denjenigen auferlegt, die von der neuen Verkürzung des Verfahrens profitieren wollen: Nur wer mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens begleichen kann, soll künftig schon nach drei statt bislang nach sechs Jahren von seinen Restschulden befreit werden.

Den kompletten Überblick über die Neuerungen gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale unter www.vz-nrw.de/2014 zum Lesen und Herunterladen.

Autor:

Lokalkompass Kreis RE aus Recklinghausen

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