Auskiesung Reeser Welle: EDEN, NABU und BUND beauftragen Gutachterbüro für eine Stellungnahme

Für EDEN verhalten sich die verantwortlichen Vertreter der Stadt Rees zum Thema Reeser Welle sehr widersprüchlich. Auf der einen Seite sagt Bürgermeister Gerwers in der Bausausschußsitzung vom 1. Februar, er sei für die Sicherheit seiner Stadtbevölkerung verantwortlich und auch er müsse als Träger öffentlicher Belange für die Stadt nach Prüfung der Unterlagen gegenüber dem Kreis eine Stellungnahme abgeben. Andererseits sagt er aber auf der gleichen Sitzung, weder er noch die Bauamtsleiterin haben Ahnung von Hydrogeologie. Aber bereit und willens ist er nicht, sich notwendige Hilfe von außen zu holen. Als Vorwand schob er die in den Raum gestellten hohen Kosten von 100.000 Euro für ein hydrogeologisches Gutachten als Hinderungsgrund vor Klaus Awater 2. Vorsitzender von EDEN: „Dabei bräuchte es bezogen auf den „Einwand“ der Stadt als allerersten Schritt doch statt eines aufwendigen Gutachtens erst einmal nur eine hydrogeologische Fachberatung mit einer abschließenden fachlichen Stellungnahme sein- Die Erstellung eines Gutachtens ist unabhängig davon“. Der NABU, BUND, EDEN und verschiedene Bürger haben sich jetzt und bereits beim Antrag 2016 solch einen fachlichen Rat zur Bewegung des unterirdischen Wassers von verschiedenen Seiten von außen geholt, mit dem großen Erfolg, dass der letzte Antrag wegen gravierender fachlicher Mängel und Unzulänglichkeiten gekippt werden musste. EDEN hat solch ein Vorgehen im Übrigen bereits auch mehrmals der Politik und der Verwaltung empfohlen.
„Müssen das Bürger mit eigenen finanziellen Mitteln und viel Zeit- und Energieaufwand leisten? Über die Feiertage? Kann das die Stadt in wahrer Fürsorge für ihre Bürger nicht? Wäre es nicht Aufgabe der Stadt ihren Einwand nicht nur mit „Wir sind dagegen“, sondern mit fachlicher Begründung und Argumentation vehement zu untermauern. Man kann den Eindruck gewinnen, dass das „Wir sind dagegen“ von Seiten der Stadtvertreter überhaupt nicht ehrlich gemeint ist, insbesondere, wenn um Sachlichkeit gebeten wird und gleichzeitig Dinge durcheinander geworfen werden!“, äußert nicht nur EDEN, sondern auch weitere Reeser Bürger.
„Der Kreis Kleve wird erst nach eingehender Prüfung aller Einwände -im Übrigen auch dem Einwand der Stadt Rees - eine Entscheidung darüber fällen, ob die Reeser Welle technisch überhaupt genehmigungsfähig ist“, so sagt Dr. Leo Rehm, EDEN-Sprecher. „Dabei muss man allerdings wissen, dass der Kreis Kleve das hydrogeologische Antragsgutachten gar nicht nachrechnen kann, sondern nur auf Plausibilität prüft, weil er für eine eingehende rechnerische und sachliche Prüfung überhaupt nicht die Kapazität hat!“ Umso wichtiger sei eine vollkommen unabhängige Prüfung von außerhalb, denn die Ausweisung eines Gebietes zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB), bedeutet, dass dort ausgekiest werden kann. Erst, wenn festgestellt wird, dass z.B. keine Versagensgründe entgegenstehen oder technisch nicht genehmigungsfähig, dann muß lt. Gesetz eine Genehmigung erteilt werden.
Die Offenlage erfolgte ab 21.12.2017, ein sehr kurzes Zeitfenster, denn auch Hydrogeologiefachleute haben über die Feiertage Urlaub. So konnte jetzt erst von einem Hydrogeologischen Gutachterbüro den beauftragenden Bürgern, Naturschutzverbänden, sowie der Bürgerinitiative eine erste Stellungnahme zum hydrogeologischen Antragsgutachten der Reeser Welle zugesandt werden.
„Aus Gründen der Transparenz, möchten wir allen interessierten Bürgern diese erste gutachterliche Stellungnahme zum geänderten Antrag zur Verfügung stellen, gleichzeitig mit dem EDEN – Einwand“, gibt Heinz van Laak, EDEN-Vorsitzender, bekannt.
EDEN habe das große Glück, auf die Hilfe eines weiteren hydrogeologischen Fachingenieurs zugreifen zu können, der über viele Jahre hinweg solch komplexe Berechnungen, wie im hydrogeologischen Gutachten der Reeser Welle, durchgeführt hat.
Manche Text- Passagen im „EDEN-Einwand“ seien für den Leser vielleicht nicht verständlich. Den größten Teil dürften die Bürger aber sicherlich nachvollziehen können.
Sowohl die gutachterlichen Stellungnahmen aus 2016 und 2018, als auch die EDEN-Stellungnahme sind unter www. eden-niederrhein.de einsehbar. Seit kurzem ist EDEN e.V. auch bei Facebook. Der entsprechende Link, um dorthin zu gelangen, befindet sich ebenfalls auf der Homepage.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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