Management- und Rechtsfragen zur Fusion der Deichverbände Poll + Orsoy zum 1. Jan. 2017

Topographischer Kartenausschnitt bei farblicher Gestaltung einzelner Höhenbereiche. Abgleich zu den Wasserstandshöhen des Rheins.
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  • Topographischer Kartenausschnitt bei farblicher Gestaltung einzelner Höhenbereiche. Abgleich zu den Wasserstandshöhen des Rheins.
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Offener Brief an
Regierungspräsidentin Frau Anne Lütkes, Düsseldorf (vom 27.12.2016)

Sehr geehrte Frau Lütkes,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben erhebliche Verständnisprobleme und Mängel, die bei der beabsichtigten Deichverbandsfusion zwischen Poll und Orsoy, von Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde zu berücksichtigen bzw. zu beheben sind.

Im Einzelnen ist zu bemerken:

1. Die Proportionalität der einzelnen Alt-Deichverbände ist nicht gewahrt:
Zwangsmitglieder (ZM) Poll = rd. 8000 Eigentümer bestimmen 14 Erbentagsmitglieder
Zwangsmitglieder (ZM) Orsoy = rd. 4000 Eigentümer bestimmen 12 Erbentagsmitglieder

2. Die Rechtmäßigkeit der bemängelten Bekanntmachungen zur Erbentagswahl ist zu beanstanden ggfs. sind, wegen fehlender Rechtsgrundlage, die Wahlen zu wiederholen. (Pressemeldungen aus der 50. Woche)

Die Informationspraktik im DV Poll ist derart schlecht, dass im Schnitt nur unter 1% der wahlberechtigten Mitglieder bei den Erbentagswahlen anwesend sind.
Zudem ist erkennbar, dass im Vorfeld der Wahlen, es nicht nach der Kompetenz der Kandidaten geht, sondern die Parteilichkeit dominiert.

3. Für die Größe des Verbandsgebiets ist keine topographische Höhendefinition zur Bestimmung der Zwangsmitgliedschaft in der Satzung enthalten.
Potenzielle Überflutungspläne gem. der EU-Hochwasssermanagement-RL werden nicht mit einer veralteten Darstellung des Verbandsgebietes abgeglichen.

Dadurch ist durch Intransparenz Tür und Tor für Manipulationen geschaffen.

Ebenso fehlt der Bezug auf das Bemessungshochwasser, den Schutzgrad den die Deiche haben müssen und Angaben wie mit modernen Methoden die Standsicherheit der Deiche zu überwachen ist.
Ein gravierender Mangel in der bisherigen und neuen DV-Satzung!

4. Mit Blick auf die Veränderungen der Topographie in bergbaubetroffenen und grundwasserregulierenden Gebiete fehlen in der Satzung Vorgaben zur regelmäßigen Ermittlung überschwemmungsgefährdeter Gebiete hinsichtlich der Neufestlegung des Verbandsgebietes einschließlich neuer Zwangsmitglieder.

5. Bislang unberücksichtigt sind die Folgen der Geländeabsenkung durch Bergbaueinwirkungen für Zwangsmitglieder indem die ZM erst hierdurch (unverschuldet) in die Zahlungspflicht geraten.
Zur Kenntnis: Für Bereiche in Orsoy-Berg übernimmt die RAG die Deichverbandsbeiträge für bergbaubetroffene Eigentümer.

6. Nicht mehr zu rechtfertigen ist die s.g. Geheimhaltungspflicht von allen Vorgängen die im Deichverband erfolgen.
Hochwasserschutz ist eine öffentlich-rechtliche Aufgabe die nach heutigen Verständnis nicht mehr im geheimen stattzufinden hat.
Politik und die Behörden haben dafür zu sorgen, dass diese unzeitgemäße Position in allen DV-Satzungen des Niederrheins „demokratisiert“ werden.

Wir erwarten ihre detaillierten Antworten bis zum 31. Jan. 2017

Mit freundlichen Grüßen
Sprecher der HochWasserSchutz-Initiative und Infrastrukturschutz am Niederrhein (HWS)
H.-Peter Feldmann
Zur Wassermühle 45 - 46509 Xanten
02801-6584 – hp-feldmann@t-online.de - www.nr-feldmann.de – Internetforum Lokalkompass

Link zu unserem Kommentar weiter unten.
Antwort zum EU-HWRM-RL der Landesregierung NRW

Autor:

H.-Peter Feldmann aus Xanten

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