Ausbreitung der Geflügelpest
Ennepe-Ruhr-Kreis ordnet Stallpflicht an
Die Ausbreitung der Geflügelpest HPAI in immer mehr Landkreisen in Nordrhein-Westfalen hat Folgen für Geflügelhalter im Ennepe-Ruhr-Kreis: Um das Einschleppungsrisiko des Virus in Hausgeflügelbestände und gewerbliche Haltungen zu minimieren, hat das Veterinäramt eine Stallpflicht verfügt.
"Zwar ist im Kreis noch kein Fall von HPAI nachgewiesen worden", sagt Amtstierärztin Dr. Bettina Buck. "Aber seit vergangenem Herbst breitet sich das Virus massiv in der Wildvogelpopulation in Deutschland Europa aus." In fünf Landreisen in NRW ist die Aviäre Influenza bereits auf Tiere in Hausgeflügelbeständen übertragen worden.
Stallpflicht im gesamten EN-Kreis
Deshalb gilt seit Samstag im Ennepe-Ruhr-Kreis wie im gesamten Regierungsbezirk Arnsberg: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse müssen aus den Ausläufen genommen werden. "Alternativ zum geschlossenen Stall", so der Hinweis des Veterinäramtes, "können sie in Volieren untergebracht werden. Diese müssen dann aber so gesichert sein, dass von oben keine Einträge von Vogelkot möglich sind und Wildvögel nicht eindringen können."
Auch das Futter muss vor Kontakt zu Wildvögeln geschützt sein und Tränken dürfen nicht mit Wildgewässern verbunden sein. Gelflügelausstellungen, -märkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten.
Die Tierseuchenverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest des Ennepe-Ruhr-Kreises findet sich hier. Weitere Informationen zur Geflügelpest in NRW und die aktuell gültige Geflügelpest-Verordnung sind auf der Internetseite des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz nachzulesen.
Autor:Lokalkompass Schwelm aus Schwelm |
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