Knochenmühle
Ennepe-Ruhr-Kreis erlässt Untersagung, Abwasser ist abzufahren

Der Schwelmer Firma Schmidt & Geitz (Knochenmühle) ist es seit Ende dieser Woche untersagt, im Betrieb anfallende Abwässer in die öffentliche Kanalisation und damit in die Kanalnetze der Städte Schwelm und Gevelsberg einzuleiten.
Diese Untersagung sowie der Widerruf der entsprechenden Genehmigung hat die Kreisverwaltung mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung und mit der Androhung von Zwangsgeldern versehen. Das heißt: Auch wenn die Firma Rechtsmittel einlegen sollte, bliebe die Untersagung während einer Klage in Kraft.

Weitreichender Eingriff

Konsequenz der Post aus dem Schwelmer Kreishaus: Der Betrieb der Anlage kann nur weiterlaufen, wenn die Abwässer gesammelt, in Tankwagen abtransportiert und in einer externen Kläranlage gereinigt werden. Dies gilt sowohl für Abwässer, die in der Produktion anfallen, wie für Sickerwässer aus dem Biobeet und für Wasser, das zum Reinigen von Behältern und Flächen genutzt wurden, an denen tierische Abfälle hafteten.
"Das Verbot ist ein sehr weitreichender Eingriff. Nach Erkenntnissen, die wir in den letzten Wochen gesammelt haben, gab es für uns dazu aber keine Alternative. Zum einem im Interesse der Bürger, zum anderen, weil wir nicht bereit sind, rechtswidriges Verhalten und mangelnde Sorgfalt zu akzeptieren", macht Wolfgang Flender, Leiter des Sachgebietes Wasserwirtschaft und Immissionsschutz, deutlich. Für ihn steht die letzte große Beschwerdewelle Ende März in einem klaren Zusammenhang mit den neuen Erkenntnissen.

Massive Beschwerden

Die Liste der Vorwürfe im Umgang mit Abwasser an die Adresse von Schmidt & Geitz ist lang. Zu finden sind Probleme mit der Belüftung der Kläranlage auf dem Betriebsgelände, die Erkenntnis auf das Einleiten von völlig ungeklärtem Produktionsabwasser in die öffentliche Kanalisation sowie das Einleiten von Abwasser, dessen Inhaltsstoffe eine mangelnde Reinigungsleistung der Kläranlage belegen. Dazu kommt das unerlaubte Einleiten von Abwasser in einen ehemaligen Kühlteich auf dem Betriebsgelände. Von dort gelangte die übelriechende Flüssigkeit Ende März in ein Rückhaltebecken der Stadt Schwelm.
"Grundlage unserer Erkenntnisse sind umfangreiche Untersuchungen, die wir zusammen mit den Technischen Betrieben der Stadt Schwelm vorangetrieben haben. Damit wollten wir parallel zur Abluftfrage und den hier bereits im letzten Jahr ausgesprochenen Auflagen auch das Abwasser in den Fokus rücken", erläutert Flender.
Aus diesem Grund wurde der Schmutzwasserkanal auf dem Firmengelände beispielsweise mehrfach mit Kameras befahren, es gab Farbbeprobungen und es wurde über einen Zeitraum von zwei Wochen überwacht, ob das gesamte Wasser über die Betriebskläranlage läuft.
"Gefunden haben wir einen nicht-einsehbaren Rohrbruch in einem Pumpenschacht, der in bestimmten Situationen dazu führte, dass Abwasser ungeklärt in den Kanal gelangen konnte. Zudem ist klar geworden: Es gibt Wasser, das an der Kläranlage vorbei in die Kanalisation gelangt", so Flender. Erklärungen dafür sowie für das Abwasser im Rückhaltebecken sei die Firma schuldig geblieben.
Abgeschlossen sind unterdessen die letzten Arbeiten an Luftkondensator (Luko) und Abluftanlagen. Die hier durchgeführten Messungen zeigen: Die eingesetzten Geräte sind derzeit in der Lage, die Gerüche, die beim Kochen der Schlachtnebenprodukte entstehen, so stark zu minimieren, dass der Biofilter sie abbauen kann. Über eingebaute Temperatursensoren und die laufende Datendokumentation wird die Funktion des Luko’s überwacht. Gegebenenfalls sind weitere Maßnahmen erforderlich.
(Quelle: Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle)

Autor:

Lokalkompass Schwelm aus Schwelm

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