Störender Überwuchs: Eigentümer sind in der Pflicht

Bei störendem Überwuchs sind die Eigentümer in der Pflicht.
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  • hochgeladen von Helmut Eckert

Mit einem neuen Informationsblatt informiert die Stadt Schwerte ab sofort Schwerter Bürgerinnen und Bürger. Es geht um die Problematik des so genannten Überwuchses, der von Privatgrundstücken auf öffentliche Flächen hinüber wächst. Das führt immer wieder zur Beschwerden und Anrufen im Rathaus.

Aber in erster Linie ist bei so genanntem "Überwuchs" nicht die Stadt, sondern der Grundstückseigentümer oder die Grundstückseigentümerin in der Pflicht, um den Missstand zu beseitigen, wenn dadurch Fußgänger oder der Straßenverkehr beeinträchtigt werden können. Die Stadtverwaltung appelliert deshalb an die Bürgerinnen und Bürger, Bepflanzung, die über das eigene Grundstück hinaus wuchert, nicht zuletzt aus Gründen der Verkehrssicherheit zu beseitigen. Wer seiner Pflicht zum Rückschnitt nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen und haftet für den Schaden, der entstehen kann.

Das neue Faltblatt informiert jetzt über die eindeutigen Regelungen zu überhängenden Ästen, zu hochwachsende Hecken und Sträuchern und gibt auch rechtliche Hinweise. Das Faltblatt ist an der Info im Rathaus 1 erhältlich, beim Baubetriebshof und bei der Stadtentwässerung Schwerte (SEG) sowie auch unter Anliegen „Privates Grün auf öffentlichen Gehwegen oder Straßen“ auf der städtischen Homepage einsehbar.

Autor:

Helmut Eckert aus Schwerte

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